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Vorwort
Die vorliegende DGUV Information 209-047 "Nitrose Gase beim Schweißen und bei verwandten Verfahren" beruht auf der gleichnamigen BGI 743, Ausgabe 2006, die in Hinblick auf die neuen Grenzwerte sowie auf die aktuellen Kenntnisse der arbeitsmedizinisch-toxikologischen Wirkungen der nitrosen Gase aktualisiert wurde.
Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat für Stickstoffoxide (Stickstoffmonoxid und -dioxid) neue Grenzwerte für die Beurteilung der Exposition am Arbeitsplatz (Arbeitsplatzgrenzwerte, AGW) wie folgt festgelegt:
AGW für Stickstoffmonoxid: 2 ppm; Spitzenbegrenzung (Kurzzeitwert-Überschreitungsfaktor): 2(II)
AGW für Stickstoffdioxid: 0,5 ppm; Spitzenbegrenzung (Kurzzeitwert-Überschreitungsfaktor): 2(I)
Die aktuellen Grenzwerte wurden somit gegenüber den früher gültigen Luftgrenzwerten deutlich reduziert.
Für die Schweißtechnik bedeuten diese neuen Grenzwerte, dass nicht nur bei der Anwendung der Autogentechnikverfahren, sondern auch bei den Lichtbogenverfahren ohne lüftungstechnische Maßnahmen am Arbeitsplatz die neuen Grenzwerte überschritten werden können. Gleichzeitig ist aus arbeitsmedizinisch-toxikologischer Sicht darauf hinzuweisen, dass schon bei Stickstoffdioxid-Konzentrationen ab etwa 1 ppm mit adversen (gesundheitsschädlichen) Effekten im menschlichen Organismus gerechnet werden muss.
In der TRGS 528 "Schweißtechnische Arbeiten", Nummer 3.2.4, wird darauf hingewiesen, dass bei der Anwendung von Verfahren der Schweißtechnik insbesondere in engen Räumen mit hohen Expositionen zu rechnen ist. Diese Aussage betrifft auch die Konzentrationen an nitrosen Gasen (Stickstoffoxide), denn unter diesen Bedingungen sind mehrfache Grenzwertüberschreitungen und hohe Gesundheitsgefährdungen zu erwarten.
Die vorliegende Informationsschrift beschreibt die dadurc...