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DGUV Information 209-023: Lärm am Arbeitsplatz / 9.2 Allgemeine Auswahlkriterien

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Der Gehörschutz wird ausgewählt je nach Arbeitssituationen, Höhe des Tages-Lärmexpositionspegels am Arbeitsplatz, nach Tragekomfort, Einsatzgebiet, aufgrund individueller Besonderheiten (z. B. Kombination mit anderer PSA, wenn Richtungs- oder Warnsignalhören notwendig) und der Akzeptanz des Gehörschutzes.

Der Tragekomfort wird individuell empfunden und beurteilt. Deshalb gibt es nicht einen universellen, für jeden gleichermaßen geeigneten Gehörschutz.

Aber es gibt allgemeine Ratschläge:

  • Bei Kapselgehörschutz auf geringes Gewicht achten.
  • An Hitzearbeitsplätzen möglichst keinen Kapselgehörschutz einsetzen.
  • Gehörschutzstöpsel der Gehörganggröße entsprechend auswählen.
  • Betroffene Personen in die richtige Handhabung einweisen, das Einsetzen üben lassen.
  • Die Gebrauchsanleitung beachten.
  • Hochwertige und geeignete Gehörschutz-Otoplastiken können einen hohen Tragekomfort bieten.
  • Harte Gehörschutz-Otoplastiken können bei Verformung des Gehörgangs, z. B.
  • durch starke Drehungen des Kopfes, Druckgefühle erzeugen (besonders bei Überkopfarbeiten).
  • Auf Rechts-/Links-Anwendung achten.
  • Vor dem Einkauf größerer Stückzahlen Trageversuche mit wenigen Beschäftigten im Betrieb durchführen.

Richtig ausgewählter Gehörschutz wird von den Beschäftigten im Lärmbereich schnell akzeptiert und gern genutzt.

Der Tages-Lärmexpositionspegel bedingt die erforderliche Schalldämmung für einen ausreichenden Gehörschutz. Die Schalldämmung eines Gehörschutzes ist optimal, wenn der unter dem Gehörschutz verbleibende Tages-Lärmexpositionspegel (Restpegel) zwischen 70 und 80 dB(A) liegt.

Der unter dem Gehörschutz verbleibende Tages-Lärmexpositionspegel L’EX,8h errechnet sich für hoch- und mittelfrequenten Lärm nach folgender Gleichung:

In Gleichung 18 sind die die Werte der entsprechenden Größen aus Tabelle 22 einzus...

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