Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Besoldungsgesetz Niedersachsen / Besoldungsgruppe A 10

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Erste Oberin, Erster Pflegevorsteher

  • als Leiterin oder Leiter eines Pflegedienstes mit mindestens 150 Pflegekräften 1) 2)

[Bis 31.07.2024: Fachlehrerin, Fachlehrer] [1]

  • [Bis 31.07.2024: an einer Grund-, Haupt-, Real- oder Förderschule mit Lehrbefähigung für mindestens zwei musisch-technische Fächer 3)] [2]

Kriminaloberkommissarin, Kriminaloberkommissar

Lehrerin für Fachpraxis, Lehrer für Fachpraxis 3) 4) 7)[3] [Bis 31.07.2024: 4)]

Oberinspektorin, Oberinspektor 5)6)[4]

Polizeioberkommissarin, Polizeioberkommissar

Zusatztext

1) Erhält als Mitglied der Krankenhausleitung eine besondere Stellenzulage nach Anlage 12.

2) Wenn nicht in der Besoldungsgruppe A 11.

3) Als erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2.

4) Wenn nicht in der Besoldungsgruppe [Bis 31.07.2024: A 9 oder ] [5]A 11.

5) Als erstes Einstiegsamt der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste oder Agrar- und umweltbezogene Dienste im landwirtschaftlich-technischen Dienst oder der Fachrichtung Feuerwehr sowie als Beförderungsamt der Laufbahngruppe 2.

6) Als erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste, wenn die Laufbahnbefähigung auf einem Hochschulstudium der Verwaltungsinformatik, der Informatik oder in einem naturwissenschaftlichen Studiengang mit informationstechnischer oder kommunikationstechnischer Prägung in Verbindung mit einer hieran anknüpfenden beruflichen Tätigkeit beruht.[6]

7) Lehrerinnen und Lehrer für Fachpraxis, denen ein Amt der Besoldungsgruppe A 10 vor dem 1. August 2024 übertragen wurde, erhalten eine allgemeine Stellenzulage nach Anlage 9 Nr. 2 a.[7]

[1] Gestrichen durch Haushaltsbegleitgesetz 2024. Anzuwenden bis 31.07.2024.
[2] Gestrichen durch Haushaltsbegleitgesetz 2024. Anzuwenden bis 31.07.2024.
[3] Geändert durch Haushaltsbegleitgesetz 2024. A...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Finanz Office für die öffentliche Verwaltung enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) / § 12 (VKA) Eingruppierung
    590
  • TVöD-AT / §§ 26 - 29a Abschnitt IV Urlaub und Arbeitsbefreiung
    191
  • Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen / §§ 27 - 37 Sechster Abschnitt Einfriedung
    128
  • TVöD-AT / § 16 Stufen der Entgelttabelle (VKA)
    118
  • Entgeltordnung VKA / 7. Ausbildungs- und Prüfungspflicht
    103
  • Besoldungsgesetz Hessen / 13. Allgemeine Stellenzulage
    56
  • Besoldungsgesetz Hessen / Anlage V
    50
  • Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 / §§ 46 - 51 Siebenter Abschnitt Nutzungsbedingte Anforderungen
    49
  • Rahmen-TV, Maler- u. Lackiererhandwerk, Bundesrepublik o ... / §§ 45 - 48 ABSCHNITT VIII Kündigung
    49
  • TVöD-BT-V / § 46 Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst
    49
  • Landeskommunalbesoldungsgesetz Baden-Württemberg / §§ 1 - 6 1. Abschnitt Besoldung
    39
  • Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen / §§ 50 - 57 Elfter Abschnitt Grenzabstände für Pflanzen, ausgenommen Waldungen
    39
  • TVöD-AT / § 18 (VKA) Leistungsentgelt
    39
  • Manteltarifvertrag für den Hessischen Einzelhandel
    37
  • TVöD-AT / § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen (VKA)
    36
  • Zerlegungsgesetz / §§ 2 - 6 Abschnitt 2 Zerlegung der Körperschaftsteuer
    33
  • Lohn- u. Gehalts-TV, Einzelhandel, Baden-Württemberg, 26 ... / I. Gehälter
    29
  • TV-L - Entgeltordnung / 22.1 Ingenieure
    27
  • Gemeindeordnung Hessen / §§ 81 - 82 Erster Titel Ortsbeiräte
    26
  • Besoldungsgesetz Rheinland-Pfalz / Besoldungsgruppe B 10
    24
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Finanz Office für die öffentliche Verwaltung
Top-Themen
Downloads
Shop

Empfehlung


Zum Thema haufe.de
Haufe Shop: Strategisches Talent- und Kompetenzmanagement
Strategisches Talent- und Kompetenzmanagement neu denken
Bild: Haufe Shop

Unternehmen, die strategisch Talente fördern und Potenziale entfalten, gelten als erfolgreicher. Das Buch bietet konkrete Bausteine zur Professionalisierung des Talentmanagements an. Mit Best-Practice-Beispielen, Tools und KI-Instrumenten zur Implementierung eines nachhaltigen Talentmanagements.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexware
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren