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Unbezahlter Urlaub

Susan Salar
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Kurzbeschreibung

Während des unbezahlten Urlaubs sollten die Arbeitsvertragsparteien fortbestehende Pflichten und das Entstehen von Urlaubsansprüchen in dieser Zeit vertraglich regeln.

  • Vertrag

Das regelt der Vertrag (Vertragszweck)

Während des unbezahlten Urlaubs ruhen die Hauptleistungspflichten auf beiden Seiten. Das heißt, der Arbeitgeber braucht kein Entgelt zu zahlen, der Arbeitnehmer ist nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet. Die Freistellung bei unbezahltem Urlaub muss immer im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber geschehen. Arbeitnehmer haben grundsätzlich keinen Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Ausnahmen bestehen, wenn z.B. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder der Arbeitsvertrag einen Anspruch auf bezahlte Freistellung vorsehen. Für die Dauer des unbezahlten Urlaubs gibt es grundsätzlich keine festen gesetzlichen Höchstgrenzen.

Wichtig ist aber: Für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung gilt nach § 7 Abs. 3 SGB IV die Beschäftigung ohne Arbeitsentgelt in der Regel höchstens für einen Monat als fortbestehend.

Auf diese Tücken müssen Sie achten

Allgemeine Hinweise

Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.

Als vorformulierte Vertragsbedingungen unterliegen (Formular-)Arbeitsverträge der gerichtlichen Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB, d. h. der Vertrag darf – auch wenn er nur ein einziges Mal oder zum ersten Mal eingesetzt wird – den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen, insbesondere durch die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsklauseln. Hierauf ist bei der Änderung dieses Musters zu achten. Je stärker die Vertragsklauseln zulasten des Arbe...

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