Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Nichtzulassungsbeschwerde, Revision

Dr. Ulrich Dürr
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Kurzbeschreibung

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen FG-Urteils beim BFH einzulegen, wenn das FG die Revision nicht zugelassen hat.

  • Musterschreiben: Nichtzulassungsbeschwerde

Vorbemerkung

Die Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde beträgt einen Monat, die Frist für die Begründung beträgt zwei Monate nach der Zustellung des vollständigen Urteils des Finanzgerichts. Die Begründungsfrist kann nur einmal (nicht mehrmals wie bei der Revisionsbegründungsfrist) und nur um einen Monat verlängert werden.

Die Nichtzulassungsbeschwerde kann nur aus folgenden drei abschließend aufgeführten Gründen Erfolg haben (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 FGO):

  • wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat (Nr. 1),

  • wenn die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des BFH erfordert (Nr. 2),

  • wenn ein Verfahrensmangel geltend gemacht wird und vorliegt, auf dem die Entscheidung beruhen kann (Nr. 3).

Die Voraussetzungen eines oder mehrerer Zulassungsgründe sind "darzulegen" (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO). Dazu muss der Zulassungsgrund im Einzelnen substanziiert ausgeführt werden. Formelhafte Wendungen und Verweisungen auf das bisherige Vorbringen vor dem FG reichen nicht aus.

Der wichtigste Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache erfordert:

  • Herausstellung einer Rechtsfrage,

  • Darlegung der Klärungsbedürftigkeit anhand der unterschiedlichen Meinungen zu der Frage in Rechtsprechung, Schrifttum und Verwaltungsanweisungen,

  • Ausführungen zur Klärungsfähigkeit, d.h. zur Rechtserheblichkeit der aufgeworfenen Problematik.

Einzelheiten s. im Themenlexikon unter Klage

Musterschreiben: Nichtzulassungsbeschwerde

  • Musterdokument öffnen
Steuerberater Max Steuer A-Stadt, den ...

Kanzleistraße 7

A-Stadt

 

An den

Bundesfinanzhof[1]

Ismaninger Straße 109

81675 München

 

In dem Finanzrechtsstreit

der Eheleute Studienrat Rolf und Anita L., Goethestraße, A-Stadt

- Kläger und Beschwerdeführer -

Prozessbevollmächtigter: Steuerberater Max Steuer, Kanzleistraße 7, A-Stadt

gegen

Finanzamt A-Stadt

- Beklagter und Beschwerdegegner -

wegen Einkommensteuer 20..

lege ich im Namen und im Auftrag der Kläger[2]

Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision

gegen das Urteil des Finanzgerichts XY vom ..., Aktenzeichen ...,[3] ein.

Ich beantrage, die Revision zuzulassen.

Begründung[4]

Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung

oder

die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung[5] erfordert eine Entscheidung des BFH

oder

es liegt ein Verfahrensmangel vor, auf dem die Entscheidung des FG beruhen kann.

- ausführliche Darlegung eines Zulassungsgrundes -

 

..............................................

Steuerberater Max Steuer

(eigenhändige Unterschrift)[6]

Anlagen

Abschrift der Beschwerde[7]

Kopie des angefochtenen FG-Urteils[8]

[1] Die Nichtzulassungsbeschwerde ist beim BFH - nicht wie früher beim FG - einzulegen, § 116 Abs. 2 FGO.
[2] Der erleichterte Vollmachtsnachweis für Berufsangehörige i. S. v. § 3 Nr. 1-3 StBerG (Rechtsanwälte, Steuerberater, Berufsgesellschaften usw.) gilt auch für das Verfahren vor dem BFH. Auch hier ist die Vorlage einer Prozessvollmacht nur erforderlich, wenn das FA den Vollmachtsmangel ausdrücklich rügt (§ 62 Abs. 3 Satz. 6 FGO). Die Vollmacht kann ggf. nachgereicht werden.
[3] Die Nichtzulassungsbeschwerde muss das angefochtene FG-Urteil möglichst genau bezeichnen, § 116 Abs. 2 Satz. 1 FGO.
[4] In der Beschwerde oder in einer gesonderten Begründungsschrift sind die Voraussetzungen eines Zulassungsgrundes i. S. v. § 115 Abs. 2 FGO darzulegen (§ 116 Abs. 3 FGO). Die zweimonatige Begründungsfrist kann auf Antrag um einen weiteren Monat verlängert werden.
[5] Für den Revisionsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung reicht es aus, wenn eine Divergenz, z. B. zur Rechtsprechung eines anderen Finanzgerichts oder eines OVG, besteht und deshalb eine BFH-Entscheidung erforderlich ist.
[6] Die Schriftform erfordert eigenhändige handschriftliche Unterschrift (Ausnahmn: Telegramm, Telefax, Computerfax, elektronische Signatur, § 52a FGO); Paraphe oder Faksimile genügen nicht!
[7] Eine Abschrift für das FA soll beigefügt werden, § 77 Abs. 1 S. 3 FGO.
[8] Eine Kopie des angefochtenen FG-Urteils soll beigefügt werden, § 116 Abs. 2 Satz. 3 FGO.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    2.996
  • Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten un ... / 5 Anschaffungsnaher Aufwand
    1.883
  • Gewerblicher Grundstückshandel / 2.2 Erwerb und Veräußerung innerhalb von 5 Jahren
    1.246
  • § 57 Zivilprozessrecht / II. Muster: Klageschriften
    1.240
  • § 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Einigungsgebühr, Nr. 1000, 1003, 1004 VV RVG
    1.204
  • Rohrverstopfung (Mietrecht)
    1.200
  • Die verbilligte Vermietung von Wohnungen
    1.192
  • Lebensalter / 1 Vollendung eines Lebensjahres
    1.054
  • § 2 Die Gebühren nach dem RVG / III. Anerkenntnis
    957
  • § 57 Zivilprozessrecht / 2. Muster: Antrag auf Durchführung der mündlichen Verhandlung als Videokonferenz
    942
  • Garage/Stellplatz im Mietrecht / 6 Umsatzsteuerbefreiung?
    940
  • Kündigungsfristen (Miete) / 3 Kündigungsfrist bei Geschäftsräumen
    890
  • Auslandskinder / 5.2 Kinder- und Bedarfsfreibetrag
    827
  • § 57 Zivilprozessrecht / I. Muster: Anzeige der Verteidigungsbereitschaft
    804
  • § 9 Prozessuales / a) Muster: Berufungsbegründung
    797
  • § 2 Die Gebühren nach dem RVG / II. Versäumnisurteil
    771
  • § 57 Zivilprozessrecht / IV. Muster: Einspruch gegen Versäumnisurteil mit Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung
    770
  • Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten un ... / 6.1 Die wesentliche Verbesserung eines Gebäudes
    767
  • § 7 Testamentsgestaltung / III. Berliner Testament mit Supervermächtnis
    746
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    741
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Recht
BFH: Feststellung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Sanierungserträgen
Richter im Gerichtssaal
Bild: Haufe Online Redaktion

Für die erforderliche Feststellung der Sanierungseignung enthält das Gesetz keine feste Beweisregel dahingehend, dass ein bestimmtes Kriterium, aus dem die Sanierungseignung abgeleitet werden kann, unbedingt vorliegen müsste. Wesentliche Indizien für das Bestehen von Sanierungseignung sind unter anderem das Vorliegen eines nachvollziehbaren und prüfbaren Sanierungskonzepts oder ein rückblickend erfolgreicher Abschluss der Sanierung.


BFH Kommentierung: Pflicht zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt)
Richter im Gerichtssaal
Bild: Haufe Online Redaktion

Beantragt ein Steuerberater wegen Nichtnutzung des beSt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, muss er darlegen, weshalb er nicht von der Möglichkeit der Priorisierung seiner Registrierung (sog. fast Lane) Gebrauch gemacht hat.


Anfrage des Bundesverfassungsgerichts: BRAK hält Anforderungen an Nichtzulassungsbeschwerde für verfassungswidrig
Ordner Paragraf Steuern Urteil Mann Gutachten
Bild: AdobeStock

Auf Anfrage des Bundesverfassungsgerichts hat sich die Bundesrechtsanwaltskammer zu einem Verfassungsbeschwerdeverfahren geäußert, das die finanzgerichtliche Rechtsprechung zu Anforderungen an Nichtzulassungsbeschwerden betrifft.


Gesetzliche Vorgaben sicher umsetzen: Geldwäscherecht
Geldwäscherecht
Bild: Haufe Shop

Das Buch fokussiert sich auf die wesentlichen Themen des Geldwäscherechts. Anhand von Checklisten, zahlreichen Praxisbeispielen und Arbeitshilfen ermöglicht es eine sichere und effiziente Umsetzung der regulatorischen Anforderungen. 


Nichtzulassungsbeschwerde, ... / Musterschreiben: Nichtzulassungsbeschwerde
Nichtzulassungsbeschwerde, ... / Musterschreiben: Nichtzulassungsbeschwerde

Musterdokument öffnen Steuerberater Max Steuer A-Stadt, den ... Kanzleistraße 7 A-Stadt   An den Bundesfinanzhof[1] Ismaninger Straße 109 81675 München   In dem Finanzrechtsstreit der Eheleute ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Recht Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Advolux
Haufe Onlinetraining
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware
Anwaltliches Fachwissen Software
Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Lösungen
Alle Recht Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren