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Muster: Isolierter Antrag nach § 850f Abs. 2 ZPO

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Kurzbeschreibung

Muster aus: FoVo Heft 02/2022

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An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – in …

In der Zwangsvollstreckungssache

Gläubiger ./. Schuldner

Az.: … M … /

zeige ich an, dass ich den Gläubiger vertrete. Im Namen und in Vollmacht des Gläubigers beantrage ich anzuordnen, dass

1. in Anwendung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vom … , Az.: … der Drittschuldner angewiesen wird, dem Schuldner in Abweichung von § 850c ZPO lediglich einen monatlicher Betrag von vorläufig 898,00 EUR als unpfändbar für seinen Unterhalt sowie zur Erfüllung seiner gesetzlichen Unterhaltspflichten zu belassen.

2. Es wird klargestellt, dass von dieser Privilegierung nicht nur die Hauptforderung, sondern auch Kosten und Zinsen umfasst sind (BGH v. 10.3.2011 – VII ZB 70/08, FoVo 2011, 134)

3. Der dem Schuldner hiernach verbleibende Teil des Arbeitseinkommens darf den Betrag nicht übersteigen, der ihm nach den Vorschriften des § 850c ZPO gegenüber nicht bevorrechtigten Gläubigern zu verbleiben hatte.

4. Es wird klargestellt, dass der vorstehende Beschluss nur für den im Antrag genannten Gläubiger gilt.

Zur Begründung wird ausgeführt:

Der Gläubiger hat nach dem Urteil des LG … vom … , Az: … , dessen vollstreckbar zugestellte Ausfertigung ich nebst dem Kostenfestsetzungsbeschluss vom … , Az: … , beifüge, sowie zuzüglich der bisherigen Vollstreckungskosten nach § 788 ZPO von dem Schuldner die aus der anliegenden Forderungsaufstellung ersichtliche Gesamtforderung von … nebst weiterer Zinsen von … Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu beanspruchen.

Wegen dieser Ansprüche und in Höhe dieses Betrags sowie wegen der weiteren Kosten für diesen Beschluss hat er die angeblichen Ansprüche des Schuldners gegen

… (Arbeitgeber)

– Drittschuldner –

aus dem zwischen dem Schuldner und...

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