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Modernisierung, Ankündigung im vereinfachten Verfahren (Fensteraustausch)

Georg Hopfensperger
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Kurzbeschreibung

Der Vermieter möchte kleinere Modernisierungsmaßnahmen bis 10.000 EUR pro Wohnung gem. § 559c BGB durchführen und kündigt die Arbeiten mit diesem Schreiben an.

  • Musterschreiben
  • Duldungserklärung des Mieters

Vorbemerkung

Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens müssen Instandsetzungskosten nicht angegeben werden. Diese werden gemäß § 559c Abs. 1 Satz 2 BGB lediglich pauschal mit 30 % der für die Modernisierungsmaßnahme geltend gemachten Kosten in Abzug gebracht. Darüber hinaus muss der Vermieter in der Mieterhöhungserklärung angeben, dass er die Mieterhöhung nach dem vereinfachten Verfahren gemäß § 559 BGB errechnet hat (vgl. § 559c Abs. 3 Satz 2 BGB).

Ausführliche Hinweise zum vereinfachten Verfahren finden Sie in dem Beitrag von Hopfensperger/Finsterlin, Modernisierungsankündigung, Kap. 3.9.

Musterschreiben

  • Musterdokument öffnen

Vermieter

_____________

_____________

_____________
 
   

Durch Boten

Frau / Herr / Eheleute

_____________

_____________

_____________

Zustellungsvermerk

Ich, [Vorname, Name], habe das Original in den Briefkasten von ________ am ________ um ________ Uhr geworfen. [Unterschrift]
  [Ort/Datum]

Mietobjekt _________________________

Austausch der Fenster in Ihrer Wohnung

Sehr geehrte/r _____________,

ich beabsichtige, die Fenster in Ihrer Wohnung auszutauschen. Dazu werden sämtliche bisher vorhandenen, einfach verglasten Fenster ersetzt durch Fenster in Holz-Aluminiumkonstruktion. Die Außenseite der Fenster wird in witterungsbeständigem Aluminium ausgeführt, die Innenseite der Fenster ist, wie bisher, weiß und in Holz.

Die Verglasung wird über einen Ug-Wert von 0,60 W/m2K verfügen, der Uw-Wert liegt bei 1,00 W/m2K. Die Fenster entsprechen der Schallschutzklasse 4 (43 dB).

Die bisherigen Fenster verfügen lediglich über eine Einfachverglasung, somit weder über einen Wärme- noch über einen Schallsch...

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