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Dienstwagen, Nutzungsüberlassungsvertrag mit Arbeitnehmer

Ulrike Fuldner
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Kurzbeschreibung

Der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung ist zur Vermeidung von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und für steuerliche Zwecke unabdingbar. Die folgende Kfz-Nutzungsvereinbarung regelt die Privatnutzung mit der Besteuerung nach der 1-%-Regelung oder alternativ nach der Fahrtenbuchmethode.

  • Variante 1: 1-%-Regelung/pauschale Bewertungsmethode
  • Variante 2: Fahrtenbuchmethode/individuelle Bewertungsmethode
  • Anlage zum Nutzungsüberlassungsvertrag: Berechnung der steuer-/beitragsrechtlichen Folgen der privaten Fahrzeugnutzung

Wichtige Hinweise

Aufgrund der Komplexität der Regelungen mit steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen, sollte der Arbeitgeber unbedingt mit dem Steuerberater Rücksprache halten und der Arbeitnehmer sich den Abschluss im Hinblick auf Folgen für die Höhe seines Gehalts überlegen und auf jeden Fall anhand eines Berechnungsbeispiels darlegen lassen.

Wichtig

Der Dienstwagen-Überlassungsvertrag enthält als Anlage eine Berechnung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen der privaten Fahrzeugnutzung. Eine solche Berechnung sollte für den individuellen Arbeitnehmer erstellt und ihm zusammen mit dem Überlassungsvertrag ausgehändigt werden. Der Arbeitgeber sollte dem Arbeitnehmer nachweisbar empfehlen, sich vor Unterzeichnung über die rechtlichen und steuerlichen Folgen der Kfz-Nutzungsüberlassung extern beraten zu lassen.

Infographic

Da für den Abschluss der Nutzungsvereinbarung für einen Dienstvertrag eine Schriftform gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, kann die Nutzungsvereinbarung mit einfacher elektronischer Signatur erfolgen. Im Hinblick auf die oft arbeitnehmerfreundliche Rechtsprechung der Arbeitsgerichte sollte vor Abschluss immer ein Blick auf aktuelle Entscheidungen des BAG erfolgen (www.bundesarbeitsgericht.de – S...

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