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Bezahlter Sonderurlaub

Susan Salar
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Kurzbeschreibung

Die Vertragsklausel dient der Regelung, in welchen Fällen und in welcher Anzahl bezahlter Sonderurlaub gewährt wird.

  • Vertrag

Das regelt der Vertrag

Die gesetzliche Regelung des § 616 BGB umfasst alle Fälle der vorübergehenden Verhinderung, wenn der Arbeitnehmer "für eine verhältnismäßig nicht erhebliche durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird." Diese gesetzliche Regelung ist sehr ungenau und die Anwendung kann durch den Arbeitsvertrag ausgeschlossen bzw. modifiziert werden. Daher empfiehlt sich, eine Klausel in den Arbeitsvertrag aufzunehmen, die genau festlegt, für welche Fälle und wie viele Tage bezahlter Sonderurlaub dem Arbeitnehmer zusteht.

Bei der Klausel handelt es sich um keine abschließende Aufzählung, sondern um Beispiele – es kann frei gewählt werden, für welche Fälle der Arbeitnehmer den Sonderurlaub erhält.

Zudem kann frei bestimmt werden, wie viele Arbeitstage gewährt werden soll.

Auf diese Tücken müssen Sie achten

Wenn beabsichtigt wird, eine Klausel aufzunehmen, die Sonderurlaub gewährt, sollte ebenfalls eine Klausel aufgenommen werden, dass grundsätzlich § 616 BGB ausgeschlossen wird. Die arbeitsvertragliche Regelung stellt eine Konkretisierung der gesetzlichen Regelung dar und stellt klar, dass darüber hinaus keine weiteren Fälle von bezahltem Sonderurlaub gewährt werden sollen.

Der Sonderurlaub ist nicht auf den normalen Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz anrechenbar, sondern wird zusätzlich gewährt.

Vor Verwendung der Klausel ist zu prüfen, ob nicht bereits ein tarifvertraglicher Anspruch besteht. Entsprechende Regelungen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen gehen der nachfolgenden arbeitsvertraglichen Regel vor.

Vertrag

  • Musterdokument öffnen
(1)

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Freistellung von der Arbeit bei Fortzahlung des Entgelts bei Vorliegen eines...

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