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Walch/Weber/Schaber/Wagner/Gehde-Trapp/Witt, KWG und CRR, KWG § 46f Unterrichtung der Gläubiger im Insolvenzverfahren und Insolvenzrangfolge

Prof. Dr. Julia Redenius-Hövermann
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Schrifttum

Beck/Samm/Kokemoor, Kreditwesengesetz mit CRR. Loseblattkommentar, 226. Erg.-Lfg, Heidelberg 2022;

Braun, Insolvenzordnung, 9. Aufl., München 2022;

Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA), Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz – AbwMechG), 2015;

Kirchhof/Eidenmüller/Stürner (Hrsg.), Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, 4. Aufl., München 2019;

Kokemoor, Das internationale Sonderinsolvenz- und -sanierungsrecht der Einlagenkreditinstitute und E-Geld-Institute gem. den §§ 46d, 46e und 46f KWG, WM 2005, S. 1881 ff.;

Reischauer/Kleinhans, Kreditwesengesetz (KWG). Loseblattkommentar, Aktualisierung 5/21, Berlin 2021;

Wimmer, Die Richtlinien 2001/17/EG und 2001/24/EG über die Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen und Kreditinstituten, ZInsO 2002, S. 897 ff.

(Rechtsstand: 31.03.2021)

A. Einführung

 

Tz. 1

Stand: 4. A. – ET: 04/2023

In § 46f KWG wird die Unterrichtung der Gläubiger durch das Insolvenzgericht und den Insolvenzverwalter geregelt. § 46f KWG muss im Zusammenhang mit § 46e KWG (Zuständigkeit der Behörde oder Gerichte) gelesen werden.

Die Vorschriften der §§ 46d ff. KWG haben die Richtlinie 2001/24/EG über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten (ABl. EG L 125, S. 15 ff.) im Wege des Gesetzes zur Umsetzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen zur Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen und Kreditinstituten vom 10.12.2003 (BGBl. I, S. 2478 ff., vgl. auch Regierungsbegründung, BT-Drucks. 15/1653, S. 32 ff.) umgesetzt.

B. Übersendung des Formblatts an die Gläubiger nach § 46f Abs. 1 KWG

 

Tz. 2

Stand: 4. A. – ET: 04/2023

Die Geschäftsstelle des zuständigen Insolvenzgerichts hat den Gläubigern gemäß § 46f Abs. 1 Satz 1 KWG mit dem Eröffnungsbesc...

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