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Walch/Weber/Schaber/Wagner/Gehde-Trapp/Witt, KWG und CRR, FKAG § 12 Übergeordnetes Unternehmen

Michael Ellwanger
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Schrifttum

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 (Finanzkonglomeraterichtlinie-Umsetzungsgesetz) v. 21.12.2004 (BGBl. I 2004, S. 3610);

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats, BGBl. I 2013, S. 1862;

Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.Dezember 2002 über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats und zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG, 79/267/EWG, 92/49/EWG, 92/96/EWG, 93/6/EWG und 93/22/EWG des Rates und der Richtlinien 98/78/EG und 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. L 035 vom 11.02.2003, S. 1;

Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats, ABl. L 326 vom 08.12.2011, S. 113.

(Rechtsstand: 30.06.2021)

A. Überblick

 

Tz. 1

Stand: 4. A. - ET: 06/2023

Ausgangsvorschriften sind die §§ 10b und 31 Abs. 5 KWG aF. sowie § 104q VAG aF., die durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2002/87/EG (Finanzkonglomeraterichtlinie-Umsetzungsgesetz) v. 21.12.2004 mit Wirkung v. 01.01.2005 ins KWG bzw. VAG eingefügt wurden.

 

Tz. 2

Stand: 4. A. - ET: 06/2023

Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU (BGBl. I 2013, S. 1862) wurden die §§ 10b und 31 Abs. 5 KWG aF. und § 104q VAG aF. gestrichen und der Regelungsinhalt in § 12 FKAG zusammengeführt.

B. Gesetzlicher Regelfall

 

Tz....

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