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Umwelt-Auditing als eine dem Handelschemiker vergleichbare Tätigkeit

Hans Walter Schoor
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Leitsatz

Eine promovierte Chemikerin, die Zertifikate als "DGQ-Fachauditor für die chemische Industrie" und als "DGQ-Umweltsystem-Auditor" besitzt und die Unternehmen auf die gewünschte Zertifizierung vorbereitet, Umweltgefährdungspotenziale analysiert, Managementsysteme für den betrieblichen Umweltschutz entwickelt, Arbeitsplätze des Unternehmens im Hinblick auf die für die Arbeitnehmer ausgehenden Gefährdungen beurteilt, entsprechende Lösungen zur Gefahrenabwehr erarbeitet, geeignete Lagerungssysteme zur sicheren Aufbewahrung von das Grundwasser gefährdenden Flüssigkeiten auswählt und Betriebsanweisungen erstellt, übt eine einem Handelschemiker ähnliche Tätigkeit aus.

 

Sachverhalt

Eine Steuerpflichtige ist promovierte Diplom-Chemikerin. Im Jahr 1993 wurden ihr nach zusätzlichen Prüfungen von der Deutschen Gesellschaft für Qualität e. V. (DGQ e. V.) das DGQ-Zertifikat für Qualitätsmanagement und die Qualifikation als "DGQ-Fachauditor für die chemische Industrie" zuerkannt. Darüber hinaus wurde ihr nach weiterer erfolgreicher Prüfung 1995 zusätzlich das DGQ-Zertifikat als Umweltsystem-Auditor verliehen.

Im Rahmen ihrer selbständigen Tätigkeit beriet die Steuerpflichtige Unternehmen und führte Schulungen durch; auf der Grundlage ihrer anschließenden Begutachtung wurde dem Unternehmen, das den Anforderungen der Normen "DIN EN ISO 9000" (Qualitätsmanagement-System) und "DIN EN ISO 14001" (Umweltmanagement-System) entsprach, das DQS-Zertifikat erteilt. Ihren Gewinn ermittelte sie durch Einnahme-Überschussrechnung. Das Finanzamt stufte die Tätigkeit als gewerblich ein. Damit war sie nicht einverstanden.

FG und BFH geben ihr recht. Der BFH entscheidet, dass die Tätigkeit als freiberuflich und damit nicht gewerbesteuerpflichtig zu beurteilen ist. Freiberufliche Einkünfte erzielt a...

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