Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Steuerfreiheit für Erträge einer Lebensversicherung

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz

Laut BFH sind auch Zinsen aus einer Lebensversicherung steuerfrei, wenn die Auszahlung der Überschussanteile nach Ablauf eines Zeitraums von 12 Jahren seit Vertragsabschluss erfolgt und der Versicherungsvertrag nicht beendet wird. Die Steuerbefreiung gilt analog für Zahlungen aus einem laufenden Vertrag.

 

Sachverhalt

Außerrechnungsmäßige und rechnungsmäßige Zinsen aus Sparanteilen unterliegen nicht der Einkommensteuer, wenn die Zinsen mit Beiträgen verrechnet oder sie im Versicherungsfall bzw. im Fall des Rückkaufs des Vertrags nach Ablauf von 12 Jahren seit Vertragsabschluss ausgezahlt worden sind. Die Auszahlung von Zinsen nach Ablauf des Zwölf-Jahres-Zeitraums mit Weiterführung des Vertrags wurde bislang nicht höchstrichterlich entschieden und in der Literatur unterschiedlich beurteilt. Der Wortlaut des Gesetzes enthält keine Steuerbefreiung für Zinsleistungen "zum laufenden Vertrag". Nach Rechtsauffassung des BFH muss die bestehende Regelungslücke im Wege der Analogie geschlossen werden. Der Gesetzgeber wollte die Steuerbefreiung durch Einführung einer Mindestlaufzeit des Vertrags von 12 Jahren davon abhängig machen, dass der Vertrag Vorsorgezwecken, wie z.B. der Altersvorsorge, dient. Diesem Vorsorgegedanken wird umso mehr Rechnung getragen, wenn der Vertrag trotz Zinsauszahlung und Ablauf der 12 Jahre weitergeführt wird.

 

Link zur Entscheidung

BFH, Urteil v. 12.10.2005, VIII R 87/03.

Dieser Inhalt ist unter anderem im WohnungsWirtschafts Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
    430
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    332
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    322
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    290
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    286
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    252
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    233
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    187
  • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
    173
  • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
    172
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    159
  • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
    156
  • Aufteilung von Hotelumsätzen nach Umsatzsteuersätzen: Bewertung des Frühstücks
    149
  • Frotscher/Geurts, EStG § 21 Vermietung und Verpachtung / 5.3.2.5 Größerer Erhaltungsaufwand (§ 82b EStDV)
    149
  • Nachweis der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen (zu § 13b Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 8 UStG)
    141
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    135
  • Erhalt von Pflegegeld steht Pflege-Pauschbetrag nicht stets entgegen
    127
  • Wann liegt eine Betriebsstätte für die Zerlegung der Gewerbesteuer vor?
    126
  • Reisekosten: Verpflegungsmehraufwand von Linienbusfahrern
    125
  • Umsatzsteuer bei Doppelzahlung einer Rechnung
    123
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt WohnungsWirtschafts Office Professional
Top-Themen
Downloads
Shop

Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexware
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren