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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 3 Abs. 1 [Lieferungen, sonstige Leistung]

Prof. Rolf-Rüdiger Radeisen
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1 Allgemeines

 

Rz. 1

§ 3 UStG regelt die Definition der Lieferung und der sonstigen Leistung sowie in Teilen den Ort von Lieferungen. Oberbegriff im Umsatzsteuerrecht für Lieferungen und sonstige Leistungen ist der Begriff der "Leistung", der nicht näher im UStG definiert ist; vgl. dazu § 3 Rz. 14. Eine Lieferung oder eine sonstige Leistung ist notwendige Tatbestandsvoraussetzung für einen steuerbaren Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Zur Umsetzung eines Teils dieser Voraussetzung wird in § 3 Abs. 1 UStG die "Lieferung" definiert.

 

Rz. 2

Voraussetzung für einen steuerbaren Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG ist u. a., dass eine "Lieferung" ausgeführt sein muss. Ob eine Lieferung oder eine sonstige Leistung ausgeführt wird, ist für viele Folgeentscheidungen des Umsatzsteuerrecht von Bedeutung: Es ergeben sich in Abhängigkeit von dieser Einordnung andere Orte der Leistung, es liegen andere Voraussetzungen für die Anwendung der Steuerbefreiungsnormen vor, es können sich Auswirkungen auf den Steuersatz ergeben (z. B. bei der Abgrenzung von Restaurationsdienstleistungen von der Lieferung verzehrfertiger Speisen; § 3 Abs. 9 Rz. 104ff.) und schließlich können sich auch in Abhängigkeit der jeweiligen Einordnung Unterschiede bei der Steuerschuldnerschaft und des Steuerentstehungszeitpunkts ergeben.

 

Rz. 3

§ 3 Abs. 1 UStG definiert den Tatbestand der Lieferung. Dafür werden zwei wesentliche Voraussetzungen für den umsatzsteuerrechtlichen Lieferungsbegriff vorgegeben:

  • Es muss ein "Gegenstand" vorliegen
  • und der leistende Unternehmer muss einen anderen befähigen, über diesen Gegenstand im eigenen Namen zu verfügen ("Verschaffung der Verfügungsmacht").

Die Verschaffung der Verfügungsmacht muss dabei nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung nicht unmittelbar zwischen dem leistenden Unternehmer und d...

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    Umsatzsteuergesetz / § 3 Lieferung, sonstige Leistung
    Umsatzsteuergesetz / § 3 Lieferung, sonstige Leistung

      (1) Lieferungen eines Unternehmers sind Leistungen, durch die er oder in seinem Auftrag ein Dritter den Abnehmer oder in dessen Auftrag einen Dritten befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen (Verschaffung der Verfügungsmacht).  (1a) ...

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