Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 25d Haftung für die sch ... / 4 Mehrere Unternehmer (Abs. 1 S. 2)

Werner Widmann
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 55

Nach § 25d Abs. 1 S. 2 UStG haften mehrere Unternehmer, die die Voraussetzungen des § 25d Abs. 1 S. 1 UStG erfüllen, als Gesamtschuldner. Sie sind nach den Regeln des § 44 AO zu behandeln. Jeder Gesamtschuldner schuldet den ganzen Betrag bzw. hat für den gesamten Betrag einzustehen. Allerdings muss der in der Rechnung ausgewiesene und nicht entrichtete Betrag nur einmal erfüllt werden.

 

Rz. 56

Mehrere Unternehmer i. S. d. § 25d Abs. 1 S. 2 UStG, die als Haftende in Betracht kommen, sind vor allem vorhanden, wenn bei einem vorsätzlichen (nach vorgefasster Absicht oder nach vorsätzlichem Außerstandesetzen) Nichtentrichten der USt durch den Rechnungsaussteller mehrere Unternehmer hintereinander Umsätze empfangen und die positive Kenntnis oder die fahrlässige Unkenntnis über die Haftungsvoraussetzungen erfüllen. Dann haften beide bzw. alle Unternehmer bei noch mehr Beteiligten in der Kette, wenn sie die Kenntnis bzw. fahrlässig nicht erlangt hatten. Dabei bezieht sich die gesamtschuldnerische Haftung nur auf die USt aus einem Vorumsatz. Das heißt bei einer Leistungskette, dass sich die Haftung auf dieselbe Steuer aus dem Vorumsatz bezieht.[1] Die Haftung kann sich nämlich nur auf die USt für den steuerpflichtigen Umsatz erstrecken, über den in der Rechnung mit USt-Ausweis abgerechnet worden ist, sofern die USt vorsätzlich nicht entrichtet worden ist.

Denkbar ist dabei allerdings auch, dass der unmittelbare Leistungsempfänger des Rechnungsausstellers gutgläubig war und vom Vorsatz des Rechnungsausstellers nichts wusste oder ahnen konnte, während der nächste Leistungsempfänger in der Kette, also der Leistungsempfänger der Leistung des gutgläubigen Unternehmers, die Umstände positiv kennt oder mindestens fahrlässig nicht kennt. Dann haftet nur der Leistungsempfänger nach d...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Gutachters
      1
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2.2 Angaben zu den Posten des Konzernabschlusses
      1
    • Erwerbergruppe mit gleichgerichteten Interessen
      1
    • Frotscher/Geurts, EStG § 4h Betriebsausgabenabzug für Zi ... / 3.6.3 Fehlende Konzernzugehörigkeit bzw. Fehlen nahestehender Personen (Abs. 2 S. 1 Buchst. b)
      1
    • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Das Standardwerk zur Bilanzierung: Bilanztraining
    Bilanztraining
    Bild: Haufe Shop

    Hier eignen Sie sich umfassende Kenntnisse an, die Sie zum Erstellen und Verstehen eines Abschlusses brauchen. Außerdem zeigt das Buch die  Grundlagen der Lageberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung auf.


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren