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Prütting/Gehrlein, ZPO Kommentar, ZPO § 850b ZPO – Bedin ... / I. Renten wegen Körper- oder Gesundheitsverletzung (Nr 1).

Prof. Dr. Martin Ahrens
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Rn 4

Die Renten können aus einer gesetzlichen Grundlage resultieren, etwa den §§ 618 III, 843 BGB sowie §§ 30 AtG, 8 HaftpflG, 62 III HGB (RGZ 87, 82, 85) und 13 StVG. Zu den Renten nach § 844 BGB vgl Rn 13. Auf vertraglicher Grundlage geleistete Unfall- und Invaliditätsrenten unterliegen ebenfalls dem Pfändungsschutz (BGHZ 70, 206, 208). Ansprüche auf Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung werden ebenfalls erfasst (BGH NJW 10, 374 [BGH 18.11.2009 - IV ZR 39/08] Rz 16, 31; NZI 10, 141 [BGH 03.12.2009 - IX ZR 189/08] Rz 8 mAnm Asmuß; 10, 777 Rz 41; BGH NZI 18, 705 [BGH 25.01.2018 - IX ZR 104/17] Rz 20; Jena r+s 01, 477; Karlsr OLGR 02, 114; Dietzel VIA 09, 6). Die Regelung konkurriert insoweit mit § 850 III lit b) (§ 850 Rn 32) und § 851c (Marwyk InsbürO 17, 401, 402). Sie begründet deswegen für Selbständige und nicht Erwerbstätige einen originären Schutz (LG Frankfurt ZInsO 20, 1495; Buchholz Personenversicherungen in der Insolvenz des Versicherungsnehmers, 2016, 68 ff). Bei ArbN und Beamten ermöglicht sie eine Billigkeitsentscheidung (Ahrens NJW-Spezial 10, 597). Da Berufsunfähigkeitsversicherungen typischerweise im Fall der Krankheit, der Körperverletzung oder des Kräfteverfalls eintreten, entspr ihre Leistungsvoraussetzungen nicht uneingeschränkt den Anforderungen der Pfändungsschutzregelung. Dennoch hat die höchstrichterliche Rspr bislang – soweit ersichtlich – nicht nach dem Grund für die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung differenziert (BGH NZI 10, 141 Rz 8; ZIP 10, 1656 Rz 42 ff; Ahrens NJW-Spezial, 10, 597). Eine durch das Arbeitsverhältnis bedingte, aufgrund einer Stiftungsvereinbarung gezahlte Invalidenpension ist in Nr 1 einbezogen (LG Mainz ZVI 03, 174f). Auch testamentarische Zuwendungen mit entspr Zwecksetzung sind geschützt (St...

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