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Prütting/Gehrlein, ZPO Kommentar, ZPO § 850 ZPO – Pfändu ... / II. Versicherungsrenten (Abs 3 lit b).

Prof. Dr. Martin Ahrens
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Rn 32

Wie Arbeitseinkommen werden auch Versicherungsrenten aus Verträgen zur Versorgung des Versicherungsnehmers oder seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen behandelt, § 850 III lit b). Betroffen sind die Rentenansprüche aus privaten Versicherungsverträgen, nicht aus der gesetzlichen Rentenversicherung, für die § 54 SGB I gilt. Unter den Anwendungsbereich der Vorschrift fallen solche privaten Renten, die ein Ruhegehalt oder eine Hinterbliebenenversorgung gem § 850 II ersetzen. Es muss sich daher um Versicherungsleistungen handeln, die anlässlich des Ausscheidens aus einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis begründet werden (BGH NJW-RR 08, 496 [BGH 15.11.2007 - IX ZB 34/06] Rz 17; ThoPu/Hüßtege § 850 Rz 9). Zu den geschützten Ansprüchen gehören auch Berufsunfähigkeitsrenten (BGH NZI 10, 141 [BGH 03.12.2009 - IX ZR 189/08] Rz 4, mAnm Asmuß). Bei diesen Renten konkurriert der Anwendungsbereich von § 850 III lit b) mit dem des § 850b I Nr 1 (Ahrens NJW-Spezial, 10, 597, 598; ders VuR 10, 445 ff; HK-ZV/Meller-Hannich § 850 Rz 59 Fn 170; nur § 850 III lit b): B/L/H/A/G/Nober § 850 Rz 14, § 850b Rz 3; allein § 850b I Nr 1 ZPO: St/J/Würdinger § 850 Rz 47, § 850b Rz 7; Zö/Herget § 850 Rz 11, § 850b Rz 2; Musielak/Voit/Flockenhaus § 850 Rz 13, § 850b Rz 2; Wollmann ZInsO 09, 2319, 2322; Gutzeit NJW 10, 1644, 1646; zT wird § 850b I Nr 1 ZPO angewendet, vgl St/J/Würdinger § 850b Rz 7). Unerheblich ist, ob der Versicherungsvertrag vom ArbN oder seinem ArbG abgeschlossen ist. Zu Krankenhaustagegeldern vgl § 850b Rn 19. Der Pfändungsschutz ist insb nach den allgemeinen Pfändungsfreigrenzen aus § 850c zu bestimmen. Schuldner und Gläubiger können nach § 850b eine abweichende Festsetzung beantragen. Liegt eine durch die Berufsunfähigkeitsrente im Bezugsbeginn vorgezogene Altersrente vor, ist a...

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