Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Prütting/Gehrlein, ZPO Kommentar, ZPO § 284 ZPO – Beweis ... / e) Fehlende Verfügbarkeit des Beweismittels.

Dr. Hans-Willi Laumen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rn 49

Davon kann nur die Rede sein, wenn das Beweismittel nicht nur vorübergehend, sondern auf unabsehbare Zeit nicht verfügbar ist. An diese Annahme sind strenge Anforderungen zu stellen (BGHZ 168, 79, 85 Rz 25 = NJW 06, 3416, 3418; NJW-RR 15, 1151, 1152 Rz 12; Köln MDR 01, 109). Dies gilt vor allem für die angebliche Unerreichbarkeit eines Zeugen. Die Vernehmung eines Zeugen kann nicht deshalb abgelehnt werden, weil dieser wiederholt nicht vor Gericht erschienen ist und eine wahrheitsgemäße Aussage von ihm nicht zu erwarten ist. Erforderlich ist zumindest die Verhängung von Ordnungsmitteln gegen den Zeugen (BGH NJW 15, 1511, 1512 [BGH 19.12.2014 - V ZR 194/13] Rz 12). Ist lediglich die ladungsfähige Anschrift eines Zeugen nicht bekannt, muss zunächst gem § 356 eine Frist gesetzt werden. Ein im Ausland lebender Zeuge soll bereits dann nicht verfügbar sein, wenn endgültig feststeht, dass er vor dem Prozessgericht nicht erscheinen wird (vgl BGH NJW 92, 1768, 1769 [BGH 29.01.1992 - VIII ZR 202/90] = ZZP 105, 500 mit Anm Leipold) und auch eine Vernehmung im Wege der Rechtshilfe nicht geboten ist, weil es für die Glaubwürdigkeit des Zeugen entscheidend auf den persönlichen Eindruck des erkennenden Gerichts ankommt (Saarbr NJW-RR 98, 1685 [OLG Saarbrücken 11.02.1998 - 1 U 293/97-67]; Kobl OLGR 08, 362 = NJOZ 07, 4656; Jäckel Rz 280). Dagegen spricht allerdings, dass auch einer Vernehmung im Wege der Rechtshilfe Beweiswert zukommt (St/J/Thole Rz 60). Außerdem ist stets zu prüfen, ob nicht die Teilnahme an der Beweisaufnahme des ersuchten Gerichts möglich ist, um sich ein eigenes Bild von der Glaubwürdigkeit des Zeugen zu machen (vgl Stuttg BeckRS 10, 13002), oder ob nicht zumindest eine Videovernehmung des Zeugen in Betracht kommt (vgl dazu ausf Dötsch MDR 11, 269 ff; ferner ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im HSO FV Sachsen online Kompaktversion enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
    430
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    332
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    322
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    290
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    286
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    252
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    233
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    187
  • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
    173
  • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
    172
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    159
  • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
    156
  • Aufteilung von Hotelumsätzen nach Umsatzsteuersätzen: Bewertung des Frühstücks
    149
  • Frotscher/Geurts, EStG § 21 Vermietung und Verpachtung / 5.3.2.5 Größerer Erhaltungsaufwand (§ 82b EStDV)
    149
  • Nachweis der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen (zu § 13b Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 8 UStG)
    141
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    135
  • Erhalt von Pflegegeld steht Pflege-Pauschbetrag nicht stets entgegen
    127
  • Wann liegt eine Betriebsstätte für die Zerlegung der Gewerbesteuer vor?
    126
  • Reisekosten: Verpflegungsmehraufwand von Linienbusfahrern
    125
  • Umsatzsteuer bei Doppelzahlung einer Rechnung
    123
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt HSO FV Sachsen online Kompaktversion
Top-Themen
Downloads
Shop

Empfehlung


Zum Thema haufe.de
Haufe Shop: Wirksames Projektmanagement
Wirksames Projektmanagement
Bild: Haufe Shop

Projekte sind DER Hebel für Veränderungen in Unternehmen. Anhand zahlreicher Praxisbeispiele und einfacher, gut nachvollziehbarer Schritte macht der Autor transparent, wie Projekte konsequent und zielorientiert durchgeführt werden können.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexware
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren