Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Pilotenschein: Kein Vorsteuerabzug für selbständigen Unternehmensberater

Dipl.-Finanzwirt Christian Ollick
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz

Dass der Vorsteuerabzug auch über den Wolken nicht grenzenlos ist, hat das FG Baden-Württemberg kürzlich herausgestellt. Im Urteilsfall wollte ein Unternehmensberater die Vorsteuer aus den Kosten seiner Privatpilotenlizenz abziehen.

 

Sachverhalt

Ein Unternehmensberater betrieb ein gewinnträchtiges Beratungsunternehmen und erwarb nebenher seine Privatpilotenlizenz. Sämtliche Kosten, u. a. für die Flugschule, die Gesundheitsprüfung und die Luftfahrtliteratur, verbuchte er als betrieblichen Aufwand. Zudem zog er die Vorsteuer aus den Kosten ab. Das Finanzamt kam bei einer Außenprüfung zu dem Schluss, dass die Aufwendungen für den Pilotenschein der privaten Lebensführung zuzuordnen sind und der Vorsteuerabzug daher nicht zu gewähren ist. Der Unternehmensberater wandte ein, dass er durch den Erwerb der Pilotenlizenz tiefe Einblicke in den Flugbetrieb erlange, die er für seine Beratungstätigkeit nutzen kann. Zudem plane er, seine bundesweiten Seminare und Schulungen künftig mit dem Flugzeug anzusteuern und auch Schulungsteilnehmer gegen Bezahlung mitzunehmen. Ferner sei die Vermarktung als "fliegender Coach" ein gewinnbringendes Alleinstellungsmerkmal für ihn.

 

Entscheidung

Das FG urteilte, dass dem Berater kein Vorsteuerabzug aus den Kosten zusteht. Unternehmer können die Vorsteuer nur für Lieferungen und sonstige Leistungen abziehen, die sie für ihr Unternehmen beziehen. Das Unternehmen umfasst dabei die gewerbliche und berufliche Tätigkeit, die auf die nachhaltige Erzielung von Einnahmen gerichtet ist. Die Aufwendungen für den Erwerb der Pilotenlizenz lassen diese Ausrichtung aber vermissen.

Die in erster Linie privaten Gründe für den Erwerb des Pilotenscheins werden nicht durch den Umstand überlagert, dass teilweise geschäftliche Termine mit dem Flugzeug wahrgenommen ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2.2 Angaben zu den Posten des Konzernabschlusses
      1
    • Eigenbelege: Der richtige Umgang mit Eigenbelegen und Er ... / 5 Ersatzbeleg/Notbeleg für nicht mehr vorhandene Belege
      1
    • Erwerbergruppe mit gleichgerichteten Interessen
      1
    • Frotscher/Geurts, EStG § 4h Betriebsausgabenabzug für Zi ... / 3.6.3 Fehlende Konzernzugehörigkeit bzw. Fehlen nahestehender Personen (Abs. 2 S. 1 Buchst. b)
      1
    • Mietvertrag bei Angehörigen nach Grundstücksverkauf
      1
    • Steuer Check-up 2026 / 2.11.2 Verlängerung der Beteiligungskette
      1
    • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Richtig verzollen und Geld sparen: Schnelleinstieg Zoll
    Schnelleinstieg Zoll
    Bild: Haufe Shop

    Vermeiden Sie teure Fehler bei der Zollerklärung. Mit diesem Buch gehen Sie sicher mit allen Rechtsfragen zum Import und Export um - ohne juristische Vorkenntnisse. Es erklärt Ihnen Schritt für Schritt alle zollrechtlichen Grundlagen für einen reibungslosen Ablauf.


    FG Baden-Württemberg 1 K 3969/09
    FG Baden-Württemberg 1 K 3969/09

    rechtskräftig  Entscheidungsstichwort (Thema) Kein Vorsteuerabzug bezüglich der Aufwendungen eines selbstständigen Unternehmensberaters für den Erwerb einer Privatpilotenlizenz. kein Verstoß gegen EU-Recht durch Vorsteuerabzugsverbot des § 15 Abs. 1a Nr. 1 ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren