Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Nachweis fristwahrender Absendung bei fehlendem Postausgangsbuch

Dr. Andreas Krenzin
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz

Um die fristwahrende Absendung eines nicht beim Empfänger eingegangenen Schriftstücks glaubhaft zu machen, kann nicht auf ein Postausgangsbuch verzichtet werden, wenn Schriftstücke nicht kuvertiert in einen Postausgang gelegt werden, eine taggleiche Einlieferung bei der Post nicht sichergestellt ist und im Fristenkontrollbuch zudem keine Adressaten ausgewiesen werden. Die Absendung kann auch nicht durch eidesstattliche Versicherungen des Steuerberaters bezüglich der ordnungsgemäßen Organisation des Postausgangs und des Steuerpflichtigen hinsichtlich des fristgerechten Erhalts einer Abschrift nachgewiesen werden.

 

Sachverhalt

Die Kläger sind zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute. Ihr steuerlicher Berater und Prozessbevollmächtigter gab an, gegen eine Einspruchsentscheidung fristgerecht Klage erhoben zu haben. Bei Gericht war die Klageschrift allerdings nicht eingegangen. Nach Bekanntwerden dieser Tatsache erhob der Prozessbevollmächtige erneut Klage. Da die Klagefrist mittlerweile abgelaufen war, beantragte er zusätzlich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Um die ursprünglich fristgerechte Klageerhebung glaubhaft zu machen, fügte er dem Antrag eine Beschreibung der Organisation des Postausgangs seiner Kanzlei bei. Ein unterschriebener Schriftsatz wird demnach durch einen Rechtsanwalt in den Postausgang gegeben. Von dort werde er durch eine zuverlässige Mitarbeiterin zum nächstliegenden Briefkasten gebracht. Ist mit dem Postausgang eine Frist verknüpft, werde diese erst aus dem Fristenkontrollbuch gelöscht, wenn das Schriftstück tatsächlich das Haus verlassen habe oder postausgangsbereit sei. Hinsichtlich der Organisation der Fristenkontrolle gaben der Prozessbevollmächtigte und die damit beauftragte Mitarbeiterin eine eidesstattliche Versicherung ab....

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Gutachters
      1
    • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Die neuen Regelungen im Insolvenzrecht: Handbuch Insolvenz
    Handbuch Insolvenz
    Bild: Haufe Shop

    Das Buch stellt die Verfahrensabläufe bei Eintritt einer Insolvenz verständlich dar und gibt Antworten auf alle praxisrelevanten Fragen. Zahlreiche Beispiele, Mustertexte und besonders gekennzeichnete Tipps helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden und Haftungsrisiken zu minimieren.


    FG München 11 K 1306/07
    FG München 11 K 1306/07

      Entscheidungsstichwort (Thema) Keine Wiedereinsetzung bei fehlender Ausgangskontrolle. Kein Ersatz eines fehlenden Postausgangsbuches durch eidesstattliche Versicherungen  Leitsatz (redaktionell) 1. Der Führung eines Postausgangsbuches – zum Beweis der ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren