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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsor ... / B. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Dr. Klaus J. Wagner
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Tz. 2

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

§ 87a AO ist die Grundnorm für die Abwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Finanzbehörden. Sie stellt die Rahmenbedingungen auf, unter welchen Voraussetzungen die Übermittlung elektronische Dokumente im Besteuerungsverfahren Berücksichtigung finden. Zu unterscheiden sind die "einfache" elektronische Kommunikation (z. B. E-Mail), der wegen der einfachen technischen Handhabung vor allem im "normalen", außerbehördlichen Geschäftsverkehr große Bedeutung zukommt, und die Übermittlung von Dokumenten mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz, die – abgesehen von etwaigen gesetzlichen Ausnahmen – immer erforderlich ist, wenn eine im Gesetz angeordnete Schriftform durch die elektronische Form ersetzt werden soll. Dieses Erfordernis führt wegen der geringen Verbreitung von Signaturverfahren dazu, dass diese Art der elektronischen Kommunikation noch nicht deutlich an Bedeutung gewonnen hat. Weitere Verbreitung des elektronischen Rechtsverkehrs soll die Möglichkeit der Anwendung des Versands elektronischer Dokumente mittels De-Mail bewirken, die vom Gesetzgeber offensichtlich als sichere Form der Dokumentenübermittlung angesehen wird. Allerdings hat sich auch die De-Mail in der Praxis nicht umfänglich durchgesetzt. Daneben ermöglicht das Gesetz die Datenübermittlung durch den Stpfl. an die Behörde durch Nutzung elektronischer Formulare. Die elektronische Übermittlung von amtlich vorgeschriebenen Datensätzen an die Finanzbehörden und die Bekanntgabe elektronisch erlassener Verwaltungsakte ist mittels eines sog. "sicheren Verfahrens" vorzunehmen. § 87a Abs. 6 AO nennt insoweit ausdrücklich die verschlüsselte Übermittlung eines mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen Verwaltungsaktes oder die ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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