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Kontrollmitteilungen der Bewertungsstellen an die Erbschaftsteuerstellen

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Kommentar

Die Bewertungs- und Erbschaftsteuer-Referatsleiter des Bundes und der Länder haben ein länderübergreifendes Kontrollmitteilungsverfahren beschlossen, wonach die Bewertungsstellen eine Kontrollmitteilung an das für den Erblasser zuständige Erbschaftsteuerfinanzamt zu übersenden haben, wenn sie im Rahmen einer Zurechnungsfortschreibung erkennen, dass der Eigentumsänderung eine Erbfolge zu Grunde liegt, der bisherige Eigentümer in einem anderen Bundesland wohnte und die Anforderung eines Grundbesitzwertes bislang noch nicht erfolgte. Das Kontrollmitteilungsverfahren ist zunächst auf zwei Jahre befristet und soll dann auf seine Zweckmäßigkeit hin erneut überprüft werden.

 

Link zur Verwaltungsanweisung

FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 11.5.2004, S 3700/17

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