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Kfz-Steuerbefreiung für Zugmaschinen im Schaustellerbetrieb

Roger Görke
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Leitsatz

Die Steuerbefreiung für Zugmaschinen nach § 3 Nr. 8 Buchst. a KraftStG setzt nur voraus, dass die Zugmaschine ausschließlich für einen Schaustellerbetrieb oder einen Betrieb nach Schaustellerart verwendet wird. Es ist nicht erforderlich, dass der Halter der Zugmaschine ein Reisegewerbe i.S. der §§ 55ff. der GewO ausübt.

 

Normenkette

§ 3 Nr. 8 Buchst. a KraftStG

 

Sachverhalt

Der Kläger betreibt als gemeinnütziger Verein ein Reisetheater. Er beantragte im Mai 2015 die Gewährung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 8 Buchst. a KraftStG für eine Zugmaschine. Der Aufforderung, eine Reisegewerbekarte vorzulegen, kam er nicht nach, weil er als gemeinnütziger Verein kein Gewerbe betreibe.

Das HZA setzte die Kfz-Steuer auf 375 EUR jährlich fest und lehnte damit den Antrag auf Steuerbefreiung ab. Der Einspruch blieb ohne Erfolg.

Das FG wies die Klage ohne mündliche Verhandlung durch Urteil des Berichterstatters ab (FG Nürnberg, Urteil vom 21.7.2016, 6 K 586/16, Haufe-Index 10449144).

 

Entscheidung

Der BFH hob das FG-Urteil auf und verwies es an das FG zurück. Im zweiten Rechtsgang ist festzustellen, ob der Kläger sein Reisetheater nach Art eines Schaustellerbetriebs oder eines Zirkusses betreibt und ob die Zugmaschine ausschließlich für diesen Betrieb verwendet wird.

 

Hinweis

1. Die Zuständigkeit für die Kraftfahrzeugsteuer hat im BFH vom II. zum III. Senat gewechselt.

2. Das Halten von Zugmaschinen ist nach § 3 Nr. 8 Buchst. a KraftStG von der Kfz-Steuer befreit, solange sie ausschließlich für den Betrieb eines Schaustellergewerbes verwendet werden. Das setzt jedoch nicht voraus, dass der Halter ein Schaustellergewerbe betreibt. Denn die Befreiungsvorschrift ist nicht dahin zu verstehen, dass ausschließlich Reisegewerbebetriebe i.S.d. §§ 55ff. GewO in den ­Genuss der steuerlichen Begün...

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    Entscheidungsstichwort (Thema) Kfz-Steuerbefreiung für Zugmaschinen im Schaustellerbetrieb Leitsatz (amtlich) Die Steuerbefreiung für Zugmaschinen nach § 3 Nr. 8 Buchst. a KraftStG setzt nur voraus, dass die Zugmaschine ...

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