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b. Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten

Prof. Dr. Sven Hayn, Dr. Thomas Ströher
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Tz. 134

Stand: EL 32 – ET: 5/2017

Für den Fall, dass der Erwerber die Gegenleistung für den Erwerb der Anteile des Tochterunternehmens durch Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten (zB börsengängige Wertpapiere des eigenen Unternehmens) erbringt, enthalten IFRS 3.BC338 ff. zusätzliche Regelungen zum Bewertungszeitpunkt dieser Instrumente. Ausgegebene Eigenkapitalinstrumente sind danach als Teil der übertragenen Gegenleistung zwingend zum beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt und nicht zu einem früheren Vereinbarungszeitpunkt (agreement date) zu bewerten (IFRS 3.BC342).

 

Tz. 135

Stand: EL 32 – ET: 5/2017

(einstweilen frei)

 

Tz. 136

Stand: EL 32 – ET: 5/2017

Die bisher in IFRS 3 (2004) enthaltenen Ausnahmen, im Fall eines sehr geringen Handelsvolumens der Wertpapiere (sog. enger Markt) von diesem Prinzip abzuweichen und andere Indikatoren oder Bewertungsmethoden zuzulassen, wurde nicht in IFRS 3 (rev. 2008) übernommen. Der IASB betont vielmehr, dass die Vertragsparteien bei ihren Verhandlungen regelmäßig die besten Schätzungen des beizulegenden Zeitpunkts zum Erwerbszeitpunkt berücksichtigen. Ferner werden bei Unternehmenserwerben oft Klauseln vereinbart, die eine Anpassung der übertragenen Gegenleistung erlauben, wenn diese vom beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt abweicht (IFRS 3.BC340–BC342). Eine Abweichung von dem allgemeinen Prinzip einer Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten zum Erwerbszeitpunkt würde zudem nicht zu einem stetig angewandten Bewertungsprinzip für die übertragene Gegenleistung führen (IFRS 3.BC340). Außergewöhnliche Kursschwankungen sind per se ebenso kein Grund gegen eine Bewertung zu Börsenpreisen. Solche Kursschwankungen können darin begründet sein, dass im Zusammenhang mit dem Erwerb des Tochterunternehmens eine Kapitalerhöhung durchgeführt wi...

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