Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

a. Erfolgswirksame Vereinnahmung nach kritischer Überprüfung

Prof. Dr. Sven Hayn, Dr. Thomas Ströher
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Tz. 268

Stand: EL 32 – ET: 5/2017

Bei der Bilanzierung des negativen Unterschiedsbetrages bestehen international nach wie vor noch Unterschiede. Während in §§ 301, 309 HGB grundsätzlich die Passivierung mit anschließender erfolgswirksamer Auflösung in den Folgeperioden vorgesehen ist, vertreten der IASB (seit IFRS 3 (2004)) und der FASB (seit SFAS 141 (rev. 2007)) die Auffassung, dass ein negativer Unterschiedsbetrag (eigentlich) nicht existieren kann. Auch für kleine und mittlere Unternehmen ist kein negativer Unterschiedsbetrag aus einem Unternehmenszusammenschluss möglich (IFRS for SMEs, Para. 19.24; zu den zwischen IFRS und "IFRS for SMEs" bestehenden Unterschieden bzgl. des positiven Unterschiedsbetrags vgl. Tz. 309).

 

Tz. 269

Stand: EL 32 – ET: 5/2017

Kommt es im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses indes zu einem Überschuss der beizulegenden Zeitwerte über die Anschaffungskosten (vorläufiger Unterschiedsbetrag), so ist gem. IFRS 3.36 in einem ersten Schritt die Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses zu überprüfen (to reassess). Dabei sind der Ansatz und die Bewertung der identifizierten Vermögenswerte und Schulden, die Ermittlung der übertragenen Gegenleistung und die Bewertung der Anteile ohne beherrschenden Einfluss sowie ggf. bestehender Anteile auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Ein danach verbleibender Unterschiedsbetrag ist unmittelbar erfolgswirksam zu erfassen. Eine Passivierung des Unterschiedsbetrags (als negativer Goodwill) ist damit ausgeschlossen.

 

Tz. 270

Stand: EL 32 – ET: 5/2017

Zum Teil wird diese Überprüfung als rein formaler Akt kritisiert, indem angeführt wird, dass bei Anwendung der gleichen Prämissen eine zweite Berechnung des Unterschiedsbetrags zu keinen anderen Ergebnissen führen könne. Dabei wird indes übersehen, dass eine Überpr...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2.2 Angaben zu den Posten des Konzernabschlusses
    1
  • Eigenbelege: Der richtige Umgang mit Eigenbelegen und Er ... / 5 Ersatzbeleg/Notbeleg für nicht mehr vorhandene Belege
    1
  • Erwerbergruppe mit gleichgerichteten Interessen
    1
  • Frotscher/Geurts, EStG § 4h Betriebsausgabenabzug für Zi ... / 3.6.3 Fehlende Konzernzugehörigkeit bzw. Fehlen nahestehender Personen (Abs. 2 S. 1 Buchst. b)
    1
  • Mietvertrag bei Angehörigen nach Grundstücksverkauf
    1
  • Steuer Check-up 2026 / 2.11.2 Verlängerung der Beteiligungskette
    1
  • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
    1
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Haufe Shop: E-Rechnung wird zur Pflicht
E-Rechnung_Whitepaper_3D
Bild: Haufe Online Redaktion

Die verpflichtende Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich zum 1.1.2025 stellt eine wesentliche Neuerung für viele Unternehmen dar.


Newsletter Finance
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Finance Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren