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2. Temporary differences als Bemessungsgrundlage

Dipl.-Ök. Ulf Blaum, Prof. Dr. Meike Utzerath
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Tz. 55

Stand: EL 60 – ET: 06/2026

Latente Steuern sind ausschließlich für temporary differences zu ermitteln (IAS 12.15ff.). IAS 12 definiert temporary differences als Unterschiede zwischen dem IFRS-Buchwert eines Vermögenswertes bzw. einer Verbindlichkeit und seinem/ihrem Steuerwert (vgl. Tz. 11). Nach dieser rein bilanziellen Betrachtungsweise werden zunächst sämtliche Differenzen aus unterschiedlichen Wertansätzen in IFRS-Bilanz und Steuerbilanz unabhängig von ihrer Entstehungsursache erfasst, wenn sie zukünftig zu Steuerentlastungen oder -belastungen führen. Sodann unterscheidet IAS 12 die zur latenten Steuerabgrenzung führenden Differenzen weiter in taxable temporary differences, deren spätere Auflösung zu einer höheren Steuerbelastung führt und somit eine zu passivierende latente Steuerverbindlichkeit erfordert, und deductible temporary differences, die bei ihrer Auflösung zu Steuerentlastungen führen und deshalb eine aktivische latente Steuerabgrenzung im IFRS-Abschluss erfordern. Eine zeitliche Einschränkung der latenten Steuergestaltung derart, dass der zu realisierende Steuereffekt innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens erfolgen muss, existiert nicht.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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