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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk AT 5 Organ ... / 5.1 Prüfung durch die Interne Revision

Dr. Susen Claire Biewer
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Rz. 56

Die Interne Revision hat als Instrument der Geschäftsleitung risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse zu überprüfen (→ AT 4.4.3 Tz. 2 und 3 sowie BT 2.1 Tz. 1). Um ihre Aufgaben zu erfüllen, greift die Interne Revision auf unterschiedliche Instrumente zurück. Soll-Ist-Vergleiche auf der Basis der gegebenen Organisationsrichtlinien sind dabei ein wichtiges Instrument. Durch derartige Vergleiche kann die Interne Revision beurteilen, ob der Inhalt der Organisationsrichtlinien im Institut tatsächlich gelebt wird. Daher sollten die Organisationsrichtlinien so ausgestaltet sein, dass sie für die Interne Revision eine brauchbare Prüfungsgrundlage darstellen. Wenig strukturierte oder sogar unvollständige Organisationsrichtlinien sind hingegen nicht nur ein Indiz für allgemeine organisatorische Mängel. Sie erschweren darüber hinaus die Arbeit der Internen Revision. Daraus entstehen Kosten, die das Institut im eigenen Interesse durch die Formulierung sachgerechter Organisationsrichtlinien vermeiden kann. Sachgerechte Organisationsrichtlinien reduzieren darüber hinaus den Aufwand bei Prüfungen durch externe Prüfer.

 

Rz. 57

Sofern diesbezüglich Defizite bestehen, ist im Übrigen auch davon auszugehen, dass die Organisationsrichtlinien keine gute Arbeitsgrundlage für die betroffenen Mitarbeiter im Institut darstellen. Insofern würde das Institut rein formal betrachtet zwar sicherstellen, dass die Geschäftsaktivitäten auf der Grundlage von Organisationsrichtlinien betrieben werden (→ AT 5 Tz. 1). Allerdings wäre der gewünschte Zweck damit vermutlich jedoch nicht erfüllbar.

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