Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Frotscher/Geurts, EStG § 7b Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau

Dr. Matthias Geurts
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

1 Zweck und Ziel

 

Rz. 1

Zur Sicherung von bezahlbarem Wohnraum in Städten und Ballungsräumen wurde der § 7b EStG im Rahmen einer von der Bundesregierung gestarteten Wohnraumoffensive begleitend zu anderen Maßnahmen mit dem G. zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus neu eingeführt und ist am 9.8.2018 in Kraft getreten.[1] Mit Art. 1 Nr. 27 Buchst. e) des G. zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 12.12.2019[2] wurden der Anwendungsbereich des § 7b EStG auf den Vz 2018 erweitert (§ 52 Abs. 15a S. 1 EStG) und der Abzug als Werbungskosten ermöglicht (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 EStG).

§ 7b EStG soll der Belastung der Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen durch ansteigende Mieten und Kaufpreise entgegenwirken. Es soll erreicht werden, dass Wohnungen und Eigenheime in sehr großer Zahl frei finanziert und öffentlich gefördert neu gebaut werden. Mit der Einführung einer zeitlich befristeten Sonderabschreibung soll die Anschaffung oder der Bau neuer Mietwohngebäude oder auch neuer Mietwohnungen in bestehenden Gebäuden durch private Investitionen angeregt werden. Die gesetzliche Regelung ist so gestaltet, dass sie ohne weiteren gesetzlichen Regelungsbedarf planmäßig ausläuft.[3]

Die Maßnahme ist in 2 Richtungen befristet. Zum einen werden nur solche Investitionen begünstigt, für die ein Bauantrag zwischen dem 1.9.2018 und dem 31.12.2021 bzw. zwischen dem 31.12.2022 und vor dem 1.10.2029 gestellt wird. Zum anderen war die Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen zunächst letztmalig im Jahr 2026 möglich. Durch das JStG 2022 v. 16.12.2022[4] bzw. das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024[5] ist der Anwendungsbereich des § 7b EStG auf Bauanträge bzw. Anzeigen zwischen dem 31.12.2022 und vor dem 1.10.2029 ausgeweitet worden, sodass die Anforderungen i. d. F des JStG 2022 gelten, die keine Regelung über die letztmalige Anwendung normiert. Somit besteht bei einem bis zum 30.9.2029 gestellten Antrag keine zeitliche Begrenzung für die Geltendmachung der Sonderabschreibung. Die Maßnahme sollte nach Maßgabe der Konzeption zur Evaluierung neuer Regelungsvorhaben des St-Ausschusses Bürokratieabbau v. 23.1.2013 5 Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden.[6]

Ab dem Vz 2027 sind Sonderabschreibungen auch dann nicht mehr möglich, wenn der vorgesehene Abschreibungszeitraum noch nicht abgelaufen ist, weil nur die zeitnahe Schaffung von Mietwohnungen begünstigt werden soll.

[1] BGBl I 2019, 1122; Mohaupt, NWB 2019, 2153; Morawitz, DStR 2019, 1545; Scheffler, DStR 2018, 2229; Seifert, StuB 2019, 609; Cremer, NWB-Beilage 2020, 21; Becker/Müller/Rieß, DStR 2020, 1097; Steck, StB 2020, 89; Apitz, EStB 2020, 100, Karrenbrock/Keiper, NWB 2020, 264; Morawitz, BBK 2020, 87; Becker/Rieß/Müller, DStR 2020, 1097; Morawitz, BBK 2020, 724; Neugebauer/Schneider, FR 2021, 60.
[2] BGBl I 2019, 2451.
[3] Zur letzten Anwendung § 52 Abs. 15a EStG.
[4] BGBl I 2022, 2294.
[5] BGBl I 2024 Nr. 108; Schmidt, NWB 2024, 1314; Kleinmanns, BB 2024, 555.
[6] BT-Drs. 19/4949, 11; Graw, in BeckOK EStG,, 1.7.2024, § 7b EStG Rz. 16.

2 Gesetzliche Grundlage

 

Rz. 2

Nach § 7b EStG kann eine Sonderabschreibung als Betriebsausgabe oder Werbungskosten nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden.

Die Finanzverwaltung hat ein Anwendungsschreiben zur Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen nach § 7b EStG herausgegeben.[1]

Als Anlage zum BMF-Schreiben wird zudem ein vom Stpfl. auszufüllendes Formular ("Angaben zur Inanspruchnahme einer Sonderabschreibung nach § 7b EStG") zur Prüfung der Einhaltung der Voraussetzungen zur Verfügung gestellt.

 
Achtung

Änderung laut BMF-Schreiben v. 21.9.2021 in Rz. 9

Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Bauantrag oder – wenn eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist – die Bauanzeige nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 gestellt bzw. getätigt worden ist. Für Mietwohnungen, die nach den baurechtlichen Vorschriften ohne Bauantrag bzw. Bauanzeige errichtet werden können, kann hinsichtlich des in S. 1 genannten Zeitraums auf den Zeitpunkt des Beginns der Bauausführung abgestellt werden.[2]

Dieses Schreiben ersetzt die im BMF-Schreiben v. 7.7.2020 in der Rz. 9 getroffenen Aussagen und ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden.

[1] BMF v. 7.7.2020, IV C 3 – IV C 3 – S 2197/19/10009:008, BStBl I 2020, 623; Morawitz BBK 2020, 724; Anemüller, ErbStB 2021, 25; Steck, Stbg 2020, 344 und 393.
[2] BMF v. 21.9.2021, IV C 3 – S 2197/19/10009:009, Rz. 9, BStBl I 2021, 1805.

2.1 Voraussetzungen und Rechtsfolgen im Überblick

 

Rz. 3

Es muss eine neue Wohnung angeschafft oder hergestellt werden (§ 7b Abs. 1 S. 1 EStG).[1] Im Fall der Anschaffung ist eine Wohnung gem. § 7b Abs. 1 S. 2 EStG neu, wenn sie bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft wird. Fertiggestellt ist die Wohnung, wenn sie entsprechend ihrer Zweckbestimmung nutzbar ist. In diesem Fall kann nur der Anschaffende die Sonderabschreibung in Anspruch nehmen.

 

Rz. 4

Die Sonderabschreibungen können gem. § 7b Abs. 2 Nr. 1 bi...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung

haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Steuern und Nebenleistungen, Betriebsausgaben
    3.918
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    3.007
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    2.834
  • Betriebsbedarf
    2.373
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    2.357
  • Renten / 11.2.3 Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente
    2.302
  • Software, Anschaffung und Abschreibung
    2.296
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer
    2.264
  • Anzahlungen, geleistete
    2.242
  • Jahresabschluss, Abgrenzung Vorsteuer
    2.209
  • Abschreibung, gebrauchte Wirtschaftsgüter / 6 Gebrauchter Firmen-Pkw: Besonderheiten bei der Schätzung der Nutzungsdauer
    2.097
  • Firmen-Pkw, Privatnutzung von Elektrofahrzeugen / 3 Privatnutzung des Unternehmers von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen: Anwendung der 1-%-Regelung
    2.031
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    1.974
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    1.961
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    1.960
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    1.884
  • Größenklassen
    1.873
  • Nachforderungszinsen
    1.867
  • Betriebsaufgabe/Betriebsveräußerung/Betriebsverpachtung / 7 Ermittlung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns
    1.840
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    1.833
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen nach § 7b EStG: 1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
Monopoly Fragezeichen Häuser grün rot
Bild: Pixabay/Jörg Hertle

In Reaktion auf die gestiegenen Baukosten hat der Steuergesetzgeber mit dem Wachstumschancengesetz nun die Baukostenobergrenze und die Förderhöchstgrenze zur Sonderabschreibung nach § 7b EStG erhöht. Was nun gilt, wird in diesem Top-Thema dargestellt.


Klarstellung im JStG 2024: Sonder-AfA für den Neubau von Mietwohnungen wird angepasst
Sparschwein rot Hintergrund schwarz
Bild: AdobeStock

Die Sonderabschreibung (Sonder-AfA) für den Bau neuer Mietwohnungen ist zuletzt mit dem Wachstumschancengesetz noch einmal verbessert worden – mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2024 wurde nun noch eine Vorschrift angepasst.


Nach Fragen und Fällen aufbereitet: Umsatzsteuer in der Praxis
Umsatzsteuer in der Praxis
Bild: Haufe Shop

Dieses Fachbuch zeigt Ihnen, wie Sie bei der Umsatzsteuer alles richtig machen und Wahlrechte zu Ihrem Vorteil ausüben können. Topaktuell: mit allen Änderungen durch BMF-Schreiben und BFH-Urteile.


Frotscher/Geurts, EStG § 7b... / 2.1 Voraussetzungen und Rechtsfolgen im Überblick
Frotscher/Geurts, EStG § 7b... / 2.1 Voraussetzungen und Rechtsfolgen im Überblick

  Rz. 3 Es muss eine neue Wohnung angeschafft oder hergestellt werden (§ 7b Abs. 1 S. 1 EStG).[1] Im Fall der Anschaffung ist eine Wohnung gem. § 7b Abs. 1 S. 2 EStG neu, wenn sie bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft wird. Fertiggestellt ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren