Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FRIEDRICH/SOYK, ENERGIESTEUERN, StromStG § 5 Entstehung ... / 2.2 Stromentnahme aus dem Versorgungsnetz durch Letztverbraucher

Grit Köthe
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 13

Weitere Voraussetzung für die Steuerentstehung nach § 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StromStG ist die Stromentnahme aus dem Versorgungsnetz durch einen Letztverbraucher.

 

Rz. 14

Das Merkmal Versorgungsnetz hat klarstellende Wirkung. Wird Strom aus anderen Quellen wie etwa Batterien entnommen, entsteht keine Stromsteuer.

 

Rz. 14a

Mit Einführung des Begriffs "Netz der allgemeinen Versorgung mit Strom" in § 2 Nr. 11 StromStG zum 1.7.2019, der sich lediglich in den Stromsteuerbefreiungsvorschriften des § 9 Abs. 6 sowie in § 9 Abs. 1a StromStG wiederfindet, ist eine Abgrenzung zum Versorgungsnetz im Sinne des § 5 StromStG erforderlich. Beide "Netzbegriffe" stellen auf die Stromleitung/-verteilung ab. Zweck des "neuen" Begriffs ist lediglich die Negativabgrenzung in der Stromsteuerbefreiung für in Erzeugungsanlagen erzeugten und an andere abgegebenen Strom. Er ersetzt nicht den Versorgungsnetzbegriff, sondern hat einen eigenen sehr engen Anwendungsbereich.

 

Rz. 15

Versorgungsnetz ist das öffentliche Stromnetz zur Versorgung der Bevölkerung mit Strom. In Ermangelung einer eigenen Definition im StromStG ist ein Rückgriff auf § 3 Nr. 17 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vertretbar. Dabei kann es sich sowohl um Hochspannungs-, Mittelspannungs- als auch um Niederspannungsnetze handeln, die grundsätzlich der Versorgung mit Strom für jedermann dienen und jedermann zugänglich sind. Bei sogenannten Arealnetzen, die sich auf einen abgeschlossenen räumlichen Bereich beschränken, richtet sich die Eigenschaft als Versorgungsnetz danach, ob eine Vielzahl von Abnehmern daran angeschlossen werden kann. Beschränkt sich die Abnehmerzahl auf einen begrenzten Kreis oder gar nur eine "Person", so fehlt es insoweit am öffentlichen Zugang für die Versorgung der Bevölkerung. Die Eigenschaft als Versorgungsnetz i...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Energiesteuern Kommentar Online enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
    853
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    319
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    291
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    242
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    235
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    234
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    208
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    157
  • Nachweispflichten zur steuerlichen Zurechnung der Anteile
    156
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    146
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    145
  • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
    136
  • Umsatzsteuer bei Doppelzahlung einer Rechnung
    136
  • Aufteilung von Hotelumsätzen nach Umsatzsteuersätzen: Bewertung des Frühstücks
    135
  • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
    129
  • Angabe des Zeitpunkts der Leistung in der Rechnung
    123
  • Verwalter muß Anträge auf Tagesordnung setzen
    122
  • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
    116
  • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
    114
  • Behandlung der Marktprämie nach dem EEG (zu § 1 Abs. 1 UStG)
    113
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Energiesteuern Kommentar Online
Top-Themen
Downloads
Shop

Empfehlung


Zum Thema haufe.de
Haufe Shop: Strategisches Talent- und Kompetenzmanagement
Strategisches Talent- und Kompetenzmanagement neu denken
Bild: Haufe Shop

Unternehmen, die strategisch Talente fördern und Potenziale entfalten, gelten als erfolgreicher. Das Buch bietet konkrete Bausteine zur Professionalisierung des Talentmanagements an. Mit Best-Practice-Beispielen, Tools und KI-Instrumenten zur Implementierung eines nachhaltigen Talentmanagements.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexware
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren