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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 5.1 Allgemeines

Dr. Rolf Möhlenbrock, Torsten Werner
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Tz. 50

Stand: EL 118 – ET: 05/2025

Auf Antrag können bei Vorliegen der in § 3 Abs 2 UmwStG genannten Voraussetzungen (WG werden BV der Übernehmerin, es besteht ein Besteuerungsrecht an den übertragenen WG, und es werden nur Gesellschaftsrechte als Gegenleistung gewährt) die übergehenden WG mit dem Bw oder mit einem Zwischenwert angesetzt werden. Wegen der Voraussetzungen im Einzelnen s Tz 74ff.

Die nach § 3 Abs 2 UmwStG mögliche Bw-Fortführung wird bei reinen Inl-Umw auch nach Inkrafttreten des SEStEG den Regelfall bei Verschmelzungen bilden, es sei denn, eine Höherbewertung ist zB wegen der Nutzung noch vorhandener Verlustvorträge gewollt (s Tz 133). GlA s Schaflitzl/Widmayer (BB-Special 8/2006, 41) und s Schnitter (in F/D, § 3 UmwStG Rn 105).

Die Voraussetzungen des § 3 Abs 2 S 1 UmwStG sind gesellschafterbezogen zu prüfen, so dass sich auch ein nur anteiliger Bw- oder Zwischenwertansatz ergeben kann. GlA s Schaflitzl/Widmayer (BB-Special 8/2006, 40), s Damas (DStZ 2007, 129, 30), s Birkemeier (in R/H/vL, 3. Aufl, § 3 UmwStG Rn 157), s Mertgen (in H/M/B, 6. Aufl, § 3 UmwStG Rn 109), s Bogenschütz (Ubg 2009, 604, 606), s Schnitter (in F/D, § 3 UmwStG Rn 107), s Schmitt (in S/H, 10. Aufl, § 3 UmwStG Rn 57) und s Frotscher (in F/M, Internationalisierung des Ertrag-StR Rn 225). Ebenfalls hierzu s Tz 89 und s UmwSt-Erl 2025, Rn 03.11 und 03.18.

 

Tz. 51

Stand: EL 118 – ET: 05/2025

Fraglich ist, ob eine antragsbedingte Abweichung der Wertansätze in der stlichen Schluss-Bil des übertragenden Rechtsträgers vom gW nur dann in Betracht kommt, wenn neben dem Antrag auch die Schluss-Bil vorgelegt wird (s Tz 22ff). Nach dem Wortlaut des § 3 Abs 2 UmwStG ist eine Auslegung idS denkbar, dass nur die Einreichung des Antrags ohne die Vorlage einer stlichen Schluss-Bil für einen Ansatz unterha...

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