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Das 9-Euro-Ticket und seine steuerlichen Folgen

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Kommentar

Im Zusammenhang mit den Entlastungen für die hohen Energiepreise hat die Verwaltung zur lohnsteuerlichen Behandlung von Zuschüssen des Arbeitgebers während der Gültigkeitsdauer des sog. 9-EUR-Tickets Stellung genommen.

9-EUR-Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

  • zu den Aufwendungen von Arbeitnehmern für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
  • sowie Fahrten zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet oder zu einem vom Arbeitgeber dauerhaft festgelegten Sammelpunkt

gezahlt werden, bleiben steuerfrei (§ 3 Nr. 15 EStG). Das Gleiche gilt für die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Die Begünstigung gilt auch für private Fahrten im ÖPNV (vgl. News zum Steuerentlastungsgesetz).

Zum Personenfernverkehr gehören nach Auffassung der Finanzverwaltung (vgl. BMF, Schreiben v. 15.8.2019, IV C 5-S 2342/19/10007:001):

  • Fernzüge der Deutschen Bahn (ICE, IC, EC),
  • Fernbusse sowie
  • vergleichbare Hochgeschwindigkeits- und Fernzüge.

Als ÖPNV gelten alle öffentlichen Verkehrsmittel, die nicht Personenfernverkehr sind.

9-EUR-Ticket bleibt steuerfrei

Nach der vorstehenden Definition handelt es sich beim 9-EUR-Ticket immer um Zuschüsse für den Nahverkehr, weil die Nutzung von Fernzügen nicht möglich ist. Damit ist aber auch eine evtl. Privatnutzung unbeachtlich.

Wenn also der Arbeitgeber das Ticket übernimmt, bleibt dieses für die Beschäftigten steuerfrei. Zuschüsse des Arbeitgebers sind allerdings hinsichtlich der Steuerbefreiung auf die Höhe der Aufwendungen der Beschäftigten beschränkt. Das bedeutet: kostet das Ticket nur 9 EUR, bleiben monatlich auch maximal 9 EUR steuerfrei.

Vereinfachungsreg...

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    Lohnsteuerliche Behandlung von Zuschüssen des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den öffentlichen Personennahverkehr während der Gültigkeitsdauer des sog. 9-Euro-Tickets
    Lohnsteuerliche Behandlung von Zuschüssen des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den öffentlichen Personennahverkehr während der Gültigkeitsdauer des sog. 9-Euro-Tickets

      BMF, Schreiben vom 30.5.2022, IV C 5 - S 2351/19/10002 :007 (DOK 2022/0538840), BStBl I 2022, 922 Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die lohnsteuerliche Behandlung von Zuschüssen des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des ...

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