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Baumert/Beth/Thönissen, Berliner Kommentar Insolvenzrech ... / 2. Privilegierungen im Insolvenzanfechtungs- und Haftungsrecht (Abs. 1)

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2.1 Eingrenzung der rechtsformspezifischen Zahlungsverbote (Abs. 1 Nr. 1)

 

Rn 4

Nach der Nr. 1 von § 2 Abs. 1 COVInsAG gelten Zahlungen, die im "ordnungsgemäßen Geschäftsgang" erfolgen, insbesondere solche Zahlungen, die der Aufrechterhaltung oder Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes oder der Umsetzung eines Sanierungskonzepts dienen, als mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne der jeweiligen rechtsformspezifischen Zahlungsverbote gem. § 64 Satz 2 GmbHG, § 92 Abs. 2 Satz 2 AktG, § 130a Abs. 1 Satz 2 HGB, auch in Verbindung mit § 177a Satz 1 HGB und § 99 Satz 2 GenG bzw. gem. Abs. 5 von § 2 COVInsAG seit dem 01.01.2021 im Sinne des rechtsformübergreifenden Zahlungsverbots nach § 15b Abs. 1 bis 3 InsO vereinbar.

2.1.1 Allgemeines

 

Rn 5

Der § 2 Abs. 1 Nr. 1 COVInsAG enthält eine gesetzliche Fiktion, kann also nicht widerlegt werden. Sie modifiziert die schon vor dem in Kraft treten des COVInsAG bestehende Privilegierung von Zahlungen trotz vorliegender Insolvenzreife, wenn die Zahlungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar sind, und überlagert als speziellere Norm die jeweiligen rechtsformspezifischen Zahlungsverbote bzw. seit dem 01.01.2021 das rechtsformübergreifende Zahlungsverbot nach § 15b Abs. 1 bis 3 InsO. Im Ausgangspunkt gilt zwar auch nach den jeweiligen Zahlungsverboten, dass Zahlungen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs gerechtfertigt sind, wenn die einstweilige Weiterführung des Unternehmens gegenüber der sofortigen Einstellung für die Masse günstiger ist, insbesondere weil innerhalb der Dreiwochenfrist des § 15a InsO oder in einem (vorläufigen) Insolvenzverfahren ernsthafte Sanierungschancen bestehen.

 

Rn 6

Da sich die von der Rechtsprechung[2] geforderten konkreten Sanierungschancen oder Erträge einer Betriebsfortführung in der COVID-19-Krise nur mit großer Unsicherheit prognostizie...

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