Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Autor verfolgt bei 17-jähriger Recherchearbeit ohne literarischen "Output" keine Gewinnerzielungsabsicht

Dipl.-Finanzwirt Christian Ollick
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz

Gute Bücher schreiben sich zwar nicht über Nacht, nach einem Urteil des FG Rheinland-Pfalz ist einem Autor aber die Gewinnerzielungsabsicht abzusprechen, wenn er über 17 Jahre für ein Buch recherchiert und noch immer keinen nennenswerten literarischen "Output" vorlegen kann.

 

Sachverhalt

Fraglich war, ob die Kosten für eine Buchrecherche in den Jahren 2011 bis 2016 als vorweggenommene Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit (als Autor) anzuerkennen sind.

Der Kläger hatte seit 1993 über die künstlerische Tätigkeit seines Vaters vor und nach dem zweiten Weltkrieg recherchiert und den Plan verfolgt, ein Buch über seinen Vater bzw. die Recherchearbeit zu verfassen. Die Kosten für die Recherchereisen machte er ab dem Veranlagungszeitraum 2011 als Betriebsausgaben einer Autorentätigkeit geltend. Das Finanzamt erkannte die Verluste nicht an.

 

Entscheidung

Das FG urteilte, dass der Kläger mit seiner Autorentätigkeit keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt hatte und deshalb ein steuerlicher Verlustabzug ausscheidet. Zwar muss bei Schriftstellern berücksichtigt werden, dass sich positive Einkünfte vielfach erst nach einer längeren Anlaufzeit erzielen lassen, sodass mehrjährige Anlaufverluste nicht auf das Fehlen einer Einkunftserzielungsabsicht schließen lassen. Im vorliegenden Fall war jedoch davon auszugehen, dass die schriftstellerische Tätigkeit von vornherein nicht unter wirtschaftlichen (Rentabiliäts-)Gesichtspunkten betrieben worden war, sondern im Bereich der privaten Lebensführung lag. Nach Gerichtsmeinung hatte die Recherche primär das Interesse des Klägers am Leben seines Vaters befriedigt. Dass die Rechercheergebnisse nicht in einem wirtschaftlich verwertbaren Buch münden werden, folgerte das FG aus dem Umstand, dass der Kläger auch nach über 1...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2.2 Angaben zu den Posten des Konzernabschlusses
      1
    • Eigenbelege: Der richtige Umgang mit Eigenbelegen und Er ... / 5 Ersatzbeleg/Notbeleg für nicht mehr vorhandene Belege
      1
    • Erwerbergruppe mit gleichgerichteten Interessen
      1
    • Frotscher/Geurts, EStG § 4h Betriebsausgabenabzug für Zi ... / 3.6.3 Fehlende Konzernzugehörigkeit bzw. Fehlen nahestehender Personen (Abs. 2 S. 1 Buchst. b)
      1
    • Mietvertrag bei Angehörigen nach Grundstücksverkauf
      1
    • Steuer Check-up 2026 / 2.11.2 Verlängerung der Beteiligungskette
      1
    • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Haufe Shop: Haufe Finance Office Premium
    Haufe Finance Office Premium
    Bild: Haufe Online Redaktion

    Haufe Finance Office Premium liefert Ihnen rechtssicheres Fachwissen für ein effizientes Arbeiten im gesamten Finanz-& Rechnungswesen inkl. Controlling & Steuern.


    FG Rheinland-Pfalz 3 K 2083/18
    FG Rheinland-Pfalz 3 K 2083/18

      Entscheidungsstichwort (Thema) Einkünfteerzielungsabsicht bei schriftstellerischer Tätigkeit  Leitsatz (amtlich) 1. Positive Einkünfte aus einer schriftstellerischen Tätigkeit lassen sich vielfach erst nach einer längeren Anlaufzeit erzielen, so dass ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren