Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Köln Beschluss vom 02.10.2014 - 12 WF 130/14

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Verfahrensgang

AG Brühl (Beschluss vom 17.07.2014; Aktenzeichen 39 F 104/14)

Tenor

Die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des AG -Familiengericht- Brühl vom 17.7.2014 (39 F 104/14) wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Gründe

Die im eigenen Namen erhobene Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin gegen den Beschluss des AG, mit dem ihre Erinnerung gegen die Festsetzung der im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung zurückgewiesen wurde, ist gem. §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 - 8 RVG statthaft und auch im Übrigen zulässig.

Sie hat aber in der Sache keinen Erfolg. Zur Begründung wird zunächst zur Meidung von Wiederholungen auf die zutreffenden Ausführungen des AG in dem angegriffenen Beschluss Bezug genommen, denen der Senat folgt.

Der Senat hält an der mit Beschluss vom 1.3.2012 (12 WF 29/12, zitiert nach juris, Rz. 31-42 = MDR 2012, 1193, 1194) geäußerten Rechtsauffassung fest. Sie entspricht dem Sinn und Zweck der Verfahrenskostenhilfe und steht mit Wortlaut und Systematik der maßgeblichen Vorschriften im Einklang.

Der Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts richtet sich gem. § 48 Abs. 1 RVG nach den Beschlüssen durch welche Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde und die Beiordnung des Rechtsanwalts erfolgte.

Dass die Beiordnung auch für den Vergleich erfolgt, hat - sofern nicht der Sonderfall des Scheidungsverbundverfahrens gem. § 48 Abs. 3 RVG betroffen ist - zur Folge, dass dem beigeordneten Rechtsanwalt für den Mehrvergleich aus der Staatskasse lediglich die Einigungsgebühr, nicht jedoch die Verfahrens- und Terminsgebühr zu erstatten ist (so auch OLG Oldenburg, Beschl. v. 15...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Krypto-Asset-Compliance
Krypto-Asset-Compliance
Bild: Haufe Shop

Nationale und EU-weite Regulierung von Kryptowerten: Überblick zu kapitalmarkt- und bankaufsichtsrechtliche Fragen, Datenschutz, Tax- und Accounting-Compliance, Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Verstößen gegen Finanzsanktionen​.​


AGS 5/2015, Umfang der Beiordnung bei Mehrwertvergleich
AGS 5/2015, Umfang der Beiordnung bei Mehrwertvergleich

Leitsatz Außerhalb des Anwendungsbereichs des § 48 Abs. 3 RVG erfasst die Bewilligung von PKH/VKH auch für den Abschluss eines Mehrvergleichs ohne ausdrückliche dahingehende gerichtliche Anordnung nicht die auf den höheren Vergleichswert entfallende ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren