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LAG Baden-Württemberg Urteil vom 25.10.1996 - 9 Sa 20/96

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Wirksamkeit der Befristung eines Lektorenvertrages. Befristung. Lektorenvertrag

Leitsatz (amtlich)

Für die Befristung eines Fremdsprachen-Lektorenvertrages besteht dann ein sachlicher Grund, wenn feststeht, daß der von der Universität zulässigerweise festgelegte wissenschaftliche Standard des zu vermittelnden Lehrstoffes nur dadurch erreicht werden kann, daß ein regelmässiger Wechsel auf der Lektorenstelle (hier spanische Sprache) stattfindet. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn eine Kündigung des Lektorenvertrages zwar theoretisch möglich, wegen der Beweissituation jedoch praktisch nicht durchführbar ist.

Normenkette

EWGVtr Art. 48 Abs. 2; BGB § 620; HRG § 57b Abs. 3; Universitätsgesetz Bad.-Württ. § 77 Abs. 2; Lektorenrichtlinien Bad.-Württ. § 3

Verfahrensgang

ArbG Freiburg i. Br. (Urteil vom 10.05.1995; Aktenzeichen 4 Ca 502/94)

Nachgehend

BAG (Urteil vom 25.02.1998; Aktenzeichen 7 AZR 31/97)

Tenor

Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 10.05.1995 – AZ: 4 Ca 502/94 –abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsvertrages.

Die 47 Jahre alte Klägerin ist spanische Staatsangehörige. Sie lebt seit 1976 in der Bundesrepublik Deutschland. Von 1978 bis 1986 hat sie an der …-Universität Romanistik und Anglistik studiert und dieses Studium mit dem Magister Artium abgeschlossen. Im Wintersemester 1984/85 und im Sommersemster 1987 war sie als Lektorin für Spanisch vertretungsweise am Romanischen Seminar der Universität … tätig. Von 1985 bis 1988 war sie überdies Lehrbeauftragte am Romanischen Seminar der Universität …. Vom 1988 bis 1991 war ...

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