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EuGH Urteil vom 30.01.1997 - C-221/95

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Ersuchen um Vorabentscheidung: Tribunal du travail de Tournai – Belgien. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen. Anwendbare Rechtsvorschriften. Begriffe der Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis und der selbständigen Tätigkeit im Sinne der Artikel 14a und 14c der Verordnung Nr. 1408/71. Bestimmung anhand der Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit des Mitgliedstaats, in dem die Tätigkeit ausgeuebt wird

Leitsatz (amtlich)

Für die Anwendung der Artikel 14a und 14c von Titel II der Verordnung Nr. 1408/71, der die Bestimmung der anzuwendenden Rechtsvorschriften betrifft, in der durch die Verordnung Nr. 2001/83 geänderten und aktualisierten Fassung sind unter „Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis” und „selbständiger Tätigkeit” die Tätigkeiten zu verstehen, die im Rahmen der Anwendung der Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet diese Tätigkeiten ausgeuebt werden, als solche angesehen werden.

Da nämlich dem Wortlaut von Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung zu entnehmen ist, daß sich ihr Titel II insbesondere auf die Arbeitnehmer und Selbständigen bezieht, wie sie in Artikel 1 Buchstabe a definiert werden, gebietet es eine logische und kohärente Auslegung des persönlichen Geltungsbereichs der Verordnung und des durch sie geschaffenen Systems von Kollisionsregeln, die Begriffe der Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis und der selbständigen Tätigkeit in Titel II der Verordnung im Licht der Definitionen von Artikel 1 Buchstabe a auszulegen. Die Einstufung einer Person als Arbeitnehmer oder Selbständiger im Sinne dieses Artikels richtet sich aber nach dem nationalen System der sozialen Sicherheit, dem diese Person angeschlossen ist und dessen Definitionen, die von denen ...

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EuGH C-137/11
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