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VG Würzburg Urteil vom 05.07.2017 - W 6 K 16.570

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Prüfung zum technischen Betriebswirt. Notenverbesserungsantrag. Bewertung der Projektarbeit. Bewertung des projektarbeitsbezogenen Fachgesprächs. Prüfungsspezifischer Bewertungsspielraum, Grenzen des Bewertungsspielraums

 

Normenkette

BBiG §§ 54, 56; GG Art. 12

 

Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vorher in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 

Tatbestand

Der Kläger wendet sich gegen die Bewertung einzelner Prüfungsteile der IHK-Prüfung zum „Geprüften Technischen Betriebswirt”.

1.

Der Kläger meldete sich am 21. November 2014 zur Prüfung zum „Geprüften Technischen Betriebswirt” an. Die Prüfung erstreckt sich auf drei Prüfungsgebiete (wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess; Management und Führung; fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil). Gemäß § 8 Abs. 1 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss zur „Geprüften Technischen Betriebswirtin (IHK)/Geprüften Technischen Betriebswirt (IHK)” (BGBl I, 2004, S. 2907, im Folgenden: Prüfungsverordnung) ist die Prüfung bestanden, wenn in allen Prüfungsfächern wenigstens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

Der zweite Prüfungsteil „Management und Führung” gliedert sich in drei sogenannte Situationsaufgaben. Die dritte Situationsaufgabe („Organisation und Unternehmensführung”) wurde vom Kläger am 25. April 2015 abgelegt und mit 53 von 100 Punkten (ausreichend) bewertet. Das Ergebnis der dritten Situationsaufgabe wurde dem Kläger mit Notenbescheid vom 27. April 2015 beschieden.

Der dritte Prüfungsteil („Fachübergreifender tec...

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