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Thüringer OLG Urteil vom 14.06.2006 - 6 U 1021/05

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Verfahrensgang

LG Erfurt (Urteil vom 23.09.2005; Aktenzeichen 10 O 467/05)

 

Tenor

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des LG Erfurt vom 23.9.2005, Az 10 O 467/05 abgeändert: Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 20.451,68 EUR nebst 4 % Zinsen hieraus seit 5.8.2002 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

5. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Der Kläger verlangt als Insolvenzverwalter über das Vermögen der m & m (im Folgenden: Gemeinschuldnerin) von den Beklagten die Einzahlung der Stammeinlage aus einer Kapitalerhöhung. Gesellschafter der Gemeinschuldnerin waren der Beklagte zu 1) sowie die Herren B. und St.

Am 15.1.1993 hatten die damaligen Gesellschafter der Gemeinschuldnerin beschlossen, das Stammkapital der im Jahre 1990 gegründeten Gesellschaft um 40.000 DM durch Bareinzahlung auf 115.000 DM zu erhöhen. Der Beklagte zu 1) wurde zur Übernahme der Stammeinlage von 40.000 DM zugelassen. Er hat am 27.1.1993 40.000 DM auf ein Konto der Gemeinschuldnerin bei der Stadtsparkasse Kassel überwiesen. Unter dem 18.2.1993 ist die Kapitalerhöhung zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet worden; die Anmeldung wurde unter dem 30.9.1994 im Hinblick auf eine Vollzugshindernisse aufzeigende Zwischenverfügung des Registergerichts wieder zurückgenommen.

Am 5.11.1993 haben die Gesellschafter der Gemeinschuldnerin erneut eine Kapitalerhöhung ...

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