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Thüringer LAG Urteil vom 12.09.2000 - 7 Sa 656/97

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst aufgrund Haushaltsvorgaben

 

Leitsatz (amtlich)

Personalabbau an der Pädagogischen Hochschule E. – Folgeentscheidung zu BAG vom 18.11.1999 (2 AZR 77/99 und 2 AZR 357/99) und vom 17.02.2000 (2 AZR 350/99)

 

Verfahrensgang

ArbG Erfurt (Urteil vom 17.07.1997; Aktenzeichen 9 Ca 4664/96)

 

Tenor

Auf die Berufung des beklagten Freistaates wird das Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt vom 17.07.1997, 9 Ca 4664/96, abgeändert.

Die Klage abgeweisen.

die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Klägerin (geboren am 03.01.1958, verheiratet, ein Kind) ist Diplomlehrerin für Deutsch und Kunsterziehung. Seit 1986 war sie an der Pädagogischen Hochschule E…PHE) tätig, zuletzt als Lehrkraft für besondere Aufgaben (LfbA) der Geschichte der Deutschen Literatur im Institut für Germanistik. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien fand der BAT-O Anwendung. Die Klägerin erhielt Vergütung nach VergGr. II a.

Der Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 24.09.1996 zum 31.03.1997. Grundlage der Kündigung war der vom T. Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (TMWFK) am 15.07.1996 im Wege der Ersatzvornahme erlassene Personalbedarfsplan der PHE für die Zeit ab 01.01.1997, der die Vorgaben des Haushaltsgesetzgebers für das Haushaltsjahr 1996 umsetzte, wonach an der PHE der Wegfall von insgesamt 98 Stellen vorgesehen war. Wegen der Ist-Stellen nach VergGr. II a BAT-O im akademischen Mittelbau der Germanistik bis 31.12.1996 wird auf die Auflistung der Beschäftigten (Bl. 108–109 d. A.) Bezug genommen, wegen der Soll-Stellen ab 01.01.1997 auf den Personalbedarfsplan (Bl. 51–57 d. A.). Der mit Schreiben vom 26.07.1996 (Bl. 77–96; 105–109 d. A.) angehö...

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