Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Thüringer FG Urteil vom 27.03.2018 - 2 K 507/17

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Billigkeitserlass von Kindergeldrückforderungen wegen Anrechnung auf Leistungen nach dem SGB II trotz Verletzung der Mitwirkungspflicht nach § 68 Abs. 1 EStG und unterbliebener Anfechtung des Rückforderungsbescheids

 

Leitsatz (redaktionell)

Auch wenn Kindergeld zutreffend von der Steuerpflichtigen zurückgefordert worden ist, weil ihr infolge Elternzeit Kindergeld nicht zustand, sie die Familienkasse entgegen § 68 EStG nicht über die Elternzeit informiert hat und sie den Rückforderungsbescheid auch nicht angefochten hat, ist ihr die Kindergeldrückforderung aus sachlicher Billigkeit nach § 227 AO in dem Umfang zu erlassen, in dem sie während des kindergeldrelevanten Zeitraums Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II erhalten hat und das erhaltene Kindergeld auf diese Leistungen nach dem SGB II angerechnet worden ist (entgegen FG Düsseldorf, Urteile v. 7.4.2016, 16 K 377/16 AO; v. 24.2.2011, 16 K 2050/09 Kg; v. 6.3.2014, 16 K 3046/13 AO; FG Bremen, Urteil v. 28.8.2014, 3 K 9/14 (1); Dienstanweisung Kindergeld 2017 V 25.2 Abs. 2 S. 3; Anschluss an Sächsisches FG, Urteil v. 7.11.2017, 3 K 69/17).

 

Normenkette

AO §§ 227, 37 Abs. 2; EStG § 68 Abs. 1, § 70 Abs. 2; FGO §§ 102, 101 Sätze 1-2; SGB II § 13 Abs. 1 Nr. 3; GG Art. 1, 20 Abs. 1

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 20.02.2019; Aktenzeichen III R 28/18)

BFH (Urteil vom 20.02.2019; Aktenzeichen III R 28/18)

 

Tenor

1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 07.02.2013, in Gestalt der Einspruchsentscheidung, zum Erlass eines Teilbetrags des zurückgeforderten Kindergeldes in Höhe von 1.026 EUR verpflichtet. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens haben die Beklagte zu 83 % und die Klägerin zu 17 % zu tragen.

3. Die Revision wird zugelassen.

4. Das Urteil...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Haufe Shop: Digitale Transformation im Finanz- und Rechnungswesen
    Digitale Transformation im Finanz- und Rechnungswesen
    Bild: Haufe Shop

    Ob Digital Finance/CFO4.0, E-Invoicing oder Robotic Accounting - das Buch greift verschiedene Facetten der digitalen Transformation im Finanz- und Rechnungswesen auf. Es zeigt, wie Handlungsbedarf frühzeitig erkannt, die Umsetzung praxistauglicher Strategien und der Einsatz generativer KI vorangetrieben werden können.


    Abgabenordnung / § 227 Erlass
    Abgabenordnung / § 227 Erlass

    Die Finanzbehörden können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre; unter den gleichen Voraussetzungen können bereits entrichtete Beträge erstattet oder angerechnet ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren