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SG Stuttgart Gerichtsbescheid vom 14.06.2024 - S 5 R 3270/21

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Ergänzende Leistung nach § 28 Abs 1 SGB 6 in Form von Haushaltshilfe aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Verdienstausfall einer Ehefrau aufgrund der Weiterführung des Familienhaushalts während einer stationären Rehabilitation des Ehemannes. Vereinbarung einer vollumfänglichen Elternzeit der Ehefrau mit ihrem Arbeitgeber

 

Leitsatz (amtlich)

Ein Verdienstausfall iS des§ 38 Abs 4 S 2 SGB V kann dadurch entstehen, dass die haushaltsangehörige Ehefrau, die während ihrer Elternzeit in Teilzeit berufstätig ist, während der stationären Rehabilitation ihres Ehemannes vollumfänglich Elternzeit (ohne Teilzeitbeschäftigung) nimmt, um den Familienhaushalt weiterzuführen.

 

Tenor

1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 29.04.2021 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 04.08.2021 verurteilt, dem Kläger 2.374,15 € zu erstatten.

2. Die Beklagte hat dem Kläger seine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die Erstattung eines Verdienstausfalls der Ehefrau des Klägers für die Zeit vom 22.10.2020 bis 08.12.2021 streitig.

Der 1980 geborene Kläger ist bei der Beklagten rentenversichert. Der Kläger ist verheiratet. Die Eheleute haben zwei gemeinsame Töchter, geboren 2015 und 2018. Die Ehefrau des Klägers arbeitete in Teilzeit als Sachbearbeiterin bei der Stadt S., mittwochs und donnerstags, jeweils von 7:15 Uhr bis 16:45 Uhr. Der berufstätige Kläger hatte an diesen beiden Tagen seine Ruhetage.

Auf dessen Antrag bewilligte die Beklagte dem Kläger stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in der Einrichtung Ch. Der Kläger beantragte am 27.07.2020 Haushaltshilfe oder Kinderbetreuungskosten. Die im Juli 2018 geborene Tochter T. gehe noch nicht in die Kindertagesstätte und müsse durch seine Ehefrau bet...

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