Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

SG Hannover Beschluss vom 25.01.2005 - S 5 AL 32/05 ER

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

nicht rechtskräftig

Entscheidungsstichwort (Thema)

ARGE "Job-Center in der Region Hannover" als öffentlich-rechtliche Einrichtung eigener Art. Beteiligungsfähigkeit. Behörde. Förderung der beruflichen Weiterbildung. einstweiliger Rechtsschutz. Anordnungsanspruch und -grund. effektiver Rechtsschutz

Leitsatz (amtlich)

1. Die ARGE "Job-Center in der Region Hannover" ist eine öffentlich-rechtliche Einrichtung eigener Art.

2. Sie ist beteiligtenfähig im sozialgerichtlichen Verfahren und eine Behörde iS des § 1 Abs 2 SGB 10.

3. Zu Anordnungsanspruch und -grund bei vorläufiger Förderung der beruflichen Weiterbildung.

4. Durchbrechung des grundsätzlichen Verbots der Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung in Vornahmesachen.

Orientierungssatz

1. Bei § 16 Abs 1 S 1 SGB 2 handelt es sich um eine Rechtsgrundverweisung auf das einschlägige Leistungsrecht, sodass auch die Voraussetzungen für die Leistungsgewährung unmittelbar den einschlägigen Vorschriften des SGB 3 zu entnehmen sind. Vor diesem Hintergrund ist die allgemeine Übergangsvorschrift gemäß § 422 Abs 1 SGB 3 unanwendbar.

2. Die Durchbrechung des grundsätzlichen Verbots der Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung in Vornahmesachen ist zulässig, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, das heißt, wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht.

Tenor

1. Die Antragsgegnerin wird vorbehaltlich einer anders lautenden Entscheidung in der Hauptsache verpflichtet, dem Antragsteller ab 1. Februar 2005 Leistungen zur beruflichen Eingliederung in Form der Förderung einer Umschulung zum staatlich geprüften Atem-,...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Die digitale Fachbibliothek: Deutsches Anwalt Office Premium
Deutsches Anwalt Office Premium
Bild: Haufe Shop

Neben 150 Fachbüchern, Zeitschriften und einer Entscheidungsdatenbank bietet diese Fachbibliothek nützliche Umsetzungshilfen für die tägliche Fallbearbeitung sowie ein umfassendes Fortbildungsangebot.


SG Mannheim S 9 AL 507/05
SG Mannheim S 9 AL 507/05

  Entscheidungsstichwort (Thema) Zur Stellung der Arbeitsgemeinschaft nach § 44 b SGB II im Sozialgerichtsprozeß. Zur Zuordnung der Stromkosten und der Kosten für warmes Wasser zum Regelsatz oder zu den Kosten der Unterkunft bzw. Heizung  Leitsatz ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren