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SG Gießen Urteil vom 14.11.2000 - S 2 RJ 847/00

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Nachgehend

BSG (Urteil vom 11.06.2003; Aktenzeichen B 5 RJ 28/02 R)

Hessisches LSG (Urteil vom 12.03.2002; Aktenzeichen L 12 RJ 32/01)

 

Tenor

1. Die Bescheide vom 27.12.1999 und 18.01.2000 sowie der Widerspruchsbescheid vom 18.04.2000 werden aufgehoben.

2. Die Beklagte hat dem Kläger seine notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Bescheides, mit dem die Beklagte die Bewilligung von Übergangsgeld für die Zeit einer Umschulungsmaßnahme wegen gleichzeitig erzielten Arbeitsentgelt zurückgenommen hat.

Der Kläger nahm seit dem 01.02.1994 an einer Umschulung zum Techniker (Bau) teil, die von der Beklagten als berufsfördernde Maßnahme zur Rehabilitation gefordert wurde. Für die Dauer der Maßnahme wurde dem Kläger zunächst mit Bescheid vom 15.03.1994 Übergangsgeld in Höhe von 85,20 DM täglich bewilligt; diese Entscheidung änderte die Beklagte mit Bescheid vom 20.05.1994 dahin ab, dass das tägliche Übergangsgeld 97,26 DM betrage. Der Bescheid verwies auf die Verpflichtung des Klägers, den Bezug von Erwerbseinkommen und anderen Leistungen der Beklagten mitzuteilen. Das dem Kläger gewährte Übergangsgeld wurde in der Folgezeit mehrfach angepasst und betrug ab dem 01.02.1995 100,22 DM, ab dem 01.02.1996 100,50 DM und ab dem 01.02.1997 100,97 DM. Zum 30.01.1997 schloss der Kläger die Maßnahme erfolgreich ab.

Im Oktober 1998 stellte die Beklagte fest, dass der Kläger in der Zeit vom 01.01.1995 bis 31.01.1997 in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung bei der Firma D. GmbH gestanden hatte. Hierauf ließ sich die Beklagte von der Firma D. GmbH die Entgelde für die Zeit vom 01.01.1995 bis 31.01.1997 mitteilen und hob sodann - nach vorheriger Anhörung des Klägers - mit Bescheid vom 07.01.1999 den Übergangsgeldbesc...

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BSG B 5 RJ 28/02 R
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  Entscheidungsstichwort (Thema) Rehabilitation. gleichzeitiger Bezug von Übergangsgeld und Erwerbseinkommen. rechtswidriger Übergangsgeldbescheid. Widerspruchsverfahren. erneute Anhörung. Abänderung. Rücknahme. Verwaltungsakt  Leitsatz (amtlich) Soweit ...

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