Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

SG Dortmund Urteil vom 23.10.2012 - S 28 KR 234/11

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Zulassung von Vorschlagslisten zur Sozialwahl 2011

 

Orientierungssatz

1. Der Anteil der Bediensteten an einer Vorschlagsliste darf unabhängig von dem Mindestquorum des § 48 Abs 2 SGB IV (juris: SGB 4) nicht größer sein als 25 %.

2. Die Begrenzung des Anteils der Bediensteten an den Unterzeichnern einer Vorschlagsliste hat den Zweck, einer zu starken Einflussnahme der bei den Versicherungsträgern Beschäftigten auf die Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane vorzubeugen.

3. Die Begrenzung des Anteils der Bediensteten an den Unterzeichnern einer Vorschlagsliste begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

4. Sinn und Zweck des § 48 Abs. 3 SGB IV ist, dass nur ernsthafte Wahlvorschläge vorgebracht werden, die sich einer hinreichenden Unterstützung und ausreichender Repräsentanz erfreuen und das Versicherte ihre Stimmen nicht an aussichtslose Vorschlagslisten vergeuden.

5. Aus Gründen der Rechtssicherheit kann lediglich auf die Gültigkeit der Liste im Sinne der gesetzlichen Vorgaben im Zeitpunkt der Einreichung abgestellt werden. Es kann also passieren, dass zu irgendeinem Zeitpunkt während der Sammlung der Unterschriften das Mindestquorum von 1.000 schon erreicht ist und zugleich der Anteil der Unterschriften von bei der Beklagten zugleich versicherten Mitarbeitern bei maximal 25 % liegt, dann jedoch durch die Sammlung weiterer, über 1.000 hinausgehender Unterschriften diese Voraussetzungen wieder entfallen, d.h. die weiteren Unterschriften ein negatives Stimmgewicht erhalten.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 08.09.2015; Aktenzeichen B 1 KR 28/14 R)

 

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Zulassung der Vorschlagslisten...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Grundlagen und Anforderungen: Geschäftspartner-Management
Geschäftspartner-Management
Bild: Haufe Shop

Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern bietet Unternehmen Möglichkeiten der Geschäftsentwicklung, birgt aber auch Risiken. Das Buch gibt einen Überblick über die nationalen und internationalen rechtlichen Grundlagen und zeigt praktische Umsetzungsmöglichkeiten eines Compliance-Prozesses auf.


BSG B 1 KR 26/02 R
BSG B 1 KR 26/02 R

Entscheidungsstichwort (Thema) Sozialversicherungswahl. Friedenswahl. freie Liste. Vorschlagsliste. Wahlprüfung. mandatsirrelevanter Wahlfehler. Klagebefugnis. Unterstützerliste. Formstrenge. Unterzeichnung. Wahlausschuss. Widerspruchsverfahren. ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren