Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

SG Berlin Urteil vom 27.01.2005 - S 60 AL 4686/04

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Insolvenzgeld. Höhe. Arbeitsentgeltanspruch. Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersversorgung. Begrenzung Bruttoarbeitsentgelts auf Beitragsbemessungsgrenze. Übergangsvorschrift. Zeitpunkt des Insolvenzereignisses. Insolvenzeröffnung. Insolvenzantrag. Verfassungsmäßigkeit

 

Orientierungssatz

1. Künftige Entgeltansprüche, die aufgrund Vereinbarung in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen einer betrieblichen Altersversorgung umgewandelt werden, verlieren den Charakter des insolvenzgeldfähigen Arbeitsentgelts (vgl BAG vom 26.6.1990 - 3 AZR 641/88 = BAGE 65, 215).

2. Wurde das Insolvenzverfahren durch Beschluss am 1.1.2004 eröffnet, so findet § 185 Abs 1 SGB 3 idF vom 23.12.2003, dh die Begrenzung des berücksichtigungsfähigen Bruttoarbeitsentgelts auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze gem § 434j Abs 12 Nr 5 SGB 3 Anwendung.

3. Da die Festlegung des maßgeblichen Zeitpunktes des Insolvenzereignisses auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch § 183 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 3 in keinem Gegensatz zur EWGRL 987/80 idF vom 23.9.2002 steht, kann nicht auf den Zeitpunkt der Stellung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgestellt werden.

3. Die Übergangsregelung des § 434j Abs 12 Nr 5 SGB 3 ist unter Berücksichtigung des Vertrauensschutzes und Rückwirkungsverbotes des Rechtsstaatsprinzips verfassungsgemäß.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 05.12.2006; Aktenzeichen B 11a AL 19/05 R)

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Höhe des Insolvenzgeldes für ausgefallenes Arbeitsentgelt vom 1. Oktober 2003 bis 31. Dezember 2003, welches zur Vorfinanzierung abgetreten worden war, und hierbei um die Einbeziehung der Beträge für die Entgeltumwandlung zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung sowie um die Gewährung ohne Begrenzu...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Diskriminierung / 7.2 Schadensersatz und Entschädigung
    1
  • Rahmen-TV, Maler- u. Lackiererhandwerk, Bundesrepublik o ... / §§ 38 - 44 ABSCHNITT VII Nah- und Fernentsendung
    1
  • BGM in kleinen und mittleren Unternehmen / 7 Umsetzung und Praxis des BGM in KMU – Best-Practice
    0
  • Entgelt-TV, Wach- u. Sicherheitsgewerbe, Sachsen-Anhalt, ... / § 6 Urlaub
    0
  • Jung, SGB VII § 67 Voraussetzungen der Waisenrente / 2.3.1.2.6 Praktikum
    0
  • Sauer, SGB III § 79 Leistungen (außer Kraft)
    0
  • Scheinarbeit / 5 Verhinderung von Scheinarbeit durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
    0
  • Sommer, SGB V § 65e Ambulante Krebsberatungsstellen / 2.1 Förderung (Abs. 1)
    0
  • Tillmanns/Mutschler, BEEG § 3 Anrechnung von anderen Ein ... / 2.1 Anrechnung von Mutterschaftsleistungen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)
    0
  • Wehrpflichtgesetz / § 53 [vom 01.12.2010 bis 31.12.2025]
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Personal
Manipulative Tricks abwehren: Manipulationstechniken
Manipulationstechniken
Bild: Haufe Shop

Das Buch zeigt, wie Sie die Manipulationsversuche Ihrer Mitmenschen durchschauen und erfolgreich abwenden. Lernen Sie den eigenen Standpunkt sicher zu vertreten, Argumentationsfallen zu umgehen und andere auf faire Art und Weise für Ihre eigenen Ideen zu gewinnen.


BSG B 11a AL 19/05 R
BSG B 11a AL 19/05 R

Entscheidungsstichwort (Thema) Arbeitslosenversicherung. Bemessung des Insolvenzgelds. Gesetzesänderung zum 01.01.2004. Begrenzung des Bruttoarbeitsentgelts auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze. Insolvenzzeitraum im Jahr 2003. ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren