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Schleswig-Holsteinisches OLG Urteil vom 25.03.2021 - 6 U 48/20

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Widerrufsrecht bei Verkauf individuell angefertigter Wintergärten zur Selbstmontage

 

Leitsatz (amtlich)

Beim Verkauf von Wintergartenbausätzen zur Selbstmontage, die nach den individuellen Maßen und Besonderheiten des Aufstellortes gefertigt werden und dadurch nicht für andere Gebäude verwendet werden können, besteht gem. § 312g Abs. 2 Ziff. 1 BGB kein Widerrufsrecht des Verbrauchers.

 

Normenkette

BGB § 312g Nr. 1; Richtlinie 2013/11/EU Art. 2 Abs. 4; UWG §§ 5, 5a, 8

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Kiel vom 20.07.2020, Az. 13 O 257/19, wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Kiel ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Beschluss

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 20.000,00 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Der Kläger verlangt von der Beklagten Unterlassung der Verwendung bestimmter Widerrufsbelehrungen und meint, es liege ein Verstoß gegen verbraucherschützende Informationspflichten vor. Die Beklagte handelt mit Glasanbauten / Wintergärten und bietet hierzu ihren Kunden Bausätze für Wintergärten zur Selbstmontage an. Auf den Bestellformularen für ein Montageset für einen Glasanbau / Wintergarten findet sich neben der Angabe der Vertragsparteien eine genauere Beschreibung der bestellten Ware und in einem Kasten im unteren Bereich des Formulars folgender Hinweis:

"Ich habe die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Leistungsbeschreibung gelesen und akzeptiere diese. Das Widerrufsrecht besteht laut § 312g Abs. 2 Ziffer 1 BGB bei diesem, mit dem Auftragnehmer bestehenden Vertrag nicht, da es sich bei den bestellten Bauteilen um nach den individuellen Wünschen / Maßen ...

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