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Schleswig-Holsteinisches LSG Urteil vom 22.02.2010 - L 1 EG 6/08

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Elterngeld. Höhe. Einkommensermittlung. Verletztengeldbezug. keine Verschiebung des Bemessungszeitraums in analoger Anwendung des § 2 Abs 7 S 6 BEEG. keine Berücksichtigung des Verletztengeldes als Einkommen iS des § 2 Abs 1 BEEG. Verfassungsmäßigkeit

 

Orientierungssatz

1. Bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums gem § 2 Abs 1 BEEG sind die Kalendermonate, in denen der Elterngeldberechtigte Verletztengeld wegen eines Arbeitsunfalls bezogen hat, zu berücksichtigen. Eine analoge Anwendung des § 2 Abs 7 S 6 BEEG idF vom 5.12.2006 ist mangels Vorliegens einer planwidrigen Regelungslücke ausgeschlossen.

2. Das während des Bemessungszeitraums bezogene Verletztengeld ist nicht als Einkommen iS des § 2 Abs 1 BEEG zu berücksichtigen, da es keine steuerpflichtige Einnahme aus nichtselbständiger Tätigkeit iS des Einkommenssteuerrechts darstellt.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 18.08.2011; Aktenzeichen B 10 EG 8/10 R)

 

Tatbestand

Streitig ist die Höhe des Anspruchs auf Elterngeld.

Die 1978 geborene Klägerin war ab 1. Mai 2001 als Zahnarzthelferin mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden wöchentlich beschäftigt. Der Nettoverdienst betrug 1.166,84 EUR. Sie war ab 15. Dezember 2005 aufgrund eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig krank und bezog Entgeltfortzahlung bis zum 26. Januar 2006 in Höhe von 1.973,28 EUR sowie anschließend bis 5. Dezember 2006 Verletztengeld in Höhe von insgesamt 12.171,91 EUR. Vom 6. Dezember 2006 bis 14. März 2007 befand sich die Klägerin in Mutterschutz und erhielt Mutterschaftsgeld in Höhe von 13,00 EUR kalendertäglich sowie einen Arbeitgeberzuschuss von 25,89 EUR kalendertäglich. Am 10 Januar 2007 wurde ihre Tochter A-M geboren.

Mit Bescheid vom 22. Mai 2007 gewährte der Beklagte der Klägerin für die Zeit vom 10. März 2007 bis ...

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