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Schleswig-Holsteinisches FG Urteil vom 30.09.2009 - 2 K 386/07

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Werbungskostenabzug von Mautgebühren neben der Entfernungspauschale

Leitsatz (redaktionell)

Mautgebühren für die Benutzung eines Tunnels können nicht neben der Entfernungspauschale bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit berücksichtigt werden.

Normenkette

EStG 2005 § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 2

Tatbestand

Strittig ist der Werbungskostenabzug von Mautgebühren neben der Entfernungspauschale bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.

Die Kläger wurden im Kalenderjahr 2005 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Ehemann arbeitet als … und erzielt selbstständige Einkünfte, die Ehefrau arbeitet als … als nichtselbstständige Arbeitnehmerin.

Mit der Einkommensteuererklärung machten die Kläger Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit der Ehefrau geltend, unter anderem die Berücksichtigung von Aufwendungen in Höhe von 1.125 EUR als Kosten für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Diese ermittelten die Kläger wie folgt:

Fahrten an 217 Tagen x 14 km x 0,30 EUR =

912 EUR

Zufahrtsgebühren Klinikum 12 x 10 EUR =

120 EUR

Mautgebühren Herrentunnel 62 Tage x 2 x 0,75 EUR =

93 EUR

Mit dem Einkommensteuerbescheid vom 15. Juni 2006 berücksichtigte das beklagte Finanzamt lediglich die Entfernungspauschale für 217 Tage. Es erläuterte, dass die Mautgebühren und die Zufahrtsgebühren nicht neben der Entfernungspauschale zu berücksichtigen seien.

Daraufhin stellten die Kläger am 12. Juli 2006 einen Antrag auf schlichte Änderung, eingegangen beim Finanzamt am 13. Juli 2006. Es wurde beantragt, die Mautkosten für den Herrentunnel anzuerkennen, da es sich keinesfalls um gewöhnliche Kosten für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handele, da es überhaupt nur zwei mautpflichtige Tunnel in Deutschland gäbe. Somit habe der...

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Keine Berücksichtigung von Mautgebühren neben der Entfernungspauschale
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  Leitsatz Mautgebühren für die Benutzung eines Tunnels können nicht neben der Entfernungspauschale bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit berücksichtigt werden.  Sachverhalt Eine Steuerpflichtige machte in ihrer Einkommensteuererklärung ...

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