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Schleswig-Holsteinisches FG Urteil vom 09.05.1996 - V 737/95

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Durch die Benutzung eines Flugzeugs entstandene Kosten Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit?

 

Nachgehend

BFH (Beschluss vom 11.12.2001; Aktenzeichen VI R 55/96)

 

Tenor

Das Urteil wurde im Hinblick auf die Wahrung des Steuergeheimnisses gemäß § 30 Abgabenordnung überarbeitet.

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die den Kläger (Kl.) bei der Durchführung von Dienstreisen durch die Benutzung eines Flugzeugs entstandenen Kosten, soweit sie nicht der Arbeitgeber getragen hat, als Werbungskosten (WK) i. S. von § 9 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen sind.

Der … Kl. ist Diplomingenieur der Fachrichtung Flugzeugbau. Er ist seit 1971 im Besitz einer privaten Pilotenlizenz. Nach Tätigkeiten bei den Firmen … fen und: …, einer Tochterfirma der ist er seit dem 1. Juni 1982 als Abteilungsdirektor bei der Firma A. tätig. Sein Bruttoarbeitslohn belief sich im Streitjahr auf abgerundet 191.000 DM.

Die Klägerin (Klin.) ist … Sie erzielt als Angestellte des … Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, außerdem ist sie freiberuflich tätig. Der Kl. war außerdem im Streitjahr Geschäftsführer der Firma … KG (B.) Die B. KG wurde 1978 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist u. a. die Durchführung von Flügen und die Vercharterung von Flugzeugen. Persönlich haftende Gesellschafterin ohne Einlage und ohne Beteiligung am Gewinn oder Verlust der KG ist die C. betriebs-GmbH, einziger Kommanditist ist nunmehr der Kl., nachdem er 1982 die Einlage des zunächst beteiligten weiteren Kommanditisten übernommen hat. Die GmbH ist zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft berechtigt und verpflichtet, eine Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens nach §...

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