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Schleswig-Holsteinisches FG Urteil vom 03.03.2011 - 3 K 180/09

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Frage der Steuerfreiheit einer Aufwandsentschädigung

 

Leitsatz (amtlich)

Eine Aufwandsentschädigung für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Verwaltungsausschuss eines Versorgungswerks für Rechtsanwälte ist nicht gem. § 3 Nr. 12 EStG steuerfrei.

 

Normenkette

EStG § 3 Nrn. 12, 26

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 27.08.2013; Aktenzeichen VIII R 34/11)

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Steuerfreiheit einer Aufwandsentschädigung.

Der Kläger war in den Streitjahren 2003 bis 2006 als Rechtsanwalt und Notar tätig und erzielte hieraus Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Er war Mitglied des Vorstands des Verwaltungsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Versorgungswerks für Rechtsanwälte. Er bekam für seine ehrenamtliche Tätigkeit im Verwaltungsausschuss in den Streitjahren folgende Aufwandsentschädigungen:

....

Der Kläger stellte sich im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung auf den Standpunkt, dass die Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 12 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfrei seien. Der Beklagte folgte dem nicht und behandelte die Aufwandsentschädigungen als steuerbare Einkünfte aus selbständiger Arbeit im Sinne von § 18 EStG.

Mit Einkommensteueränderungsbescheid vom 14. Januar 2009 wurde die Einkommensteuer 2003 auf ... € festgesetzt. Mit Einkommensteuerbescheid vom 07. Februar 2006 wurde die Einkommensteuer 2004 auf ... € festgesetzt. Mit Einkommensteueränderungsbescheid vom 13. November 2007 wurde die Einkommensteuer 2005 auf ... € festgesetzt und mit Einkommensteuerbescheid vom 16. Juli 2008 wurde die Einkommensteuer 2006 auf ... € festgesetzt. Die vom Kläger seitens des Versorgungswerkes bezogenen Aufwandsentschädigungen wurden jeweils als steuerbare Einkünfte berücksichtigt.

Der Kläger legte gegen diese Steuerbescheide bzw. die Urspr...

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